Wolfratshausen Votum mit Pferdefuß: Stadträte billigen OP-Zentrum


Der Bauausschuss des Wolfratshauser Stadtrats sagt Ja zu einem ambulantem OP-Zentrum. Doch das Votum hat einen Pferdefuß – gebaut werden kann nicht.
Wolfratshausen – Manche Stadträte reagierten leicht pikiert auf die Tatsache, dass das Landratsamt mit Blick auf ein geplantes Boarding-House an der Geltinger Straße angekündigt hat, das sogenannte gemeindliche Einvernehmen der Stadt ersetzen zu wollen. Dennoch blieb das Gros des Bauausschusses des Stadtrats unbeirrt bei seinem Nein. Mit 3:7 Stimmen lehnte das Gremium den Bau eines Boarding-Houses ab. „Wir haben unsere Meinung nicht geändert“, sagte der Sprecher der Bürgervereinigung Wolfratshausen (BVW), Josef Praller.
Votum mit Pferdefuß: Stadträte billigen OP-Zentrum – doch gebaut werden kann nicht
Die Unternehmer Christoph Marklstorfer und Jakob Rottmann haben schon mehrere Anläufe genommen, ihr Grundstück an der Geltinger Straße bebauen zu können. Ende 2022 erzielten sie wie berichtet einen Teilerfolg. Der Bauausschuss billigte mit 6:4 Stimmen den Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines Altenpflegeheims. Trotz der Tatsache, dass noch keine Betriebsbeschreibung für die geplante Einrichtung vorliegt. Das letzte Wort hat das Kreisbauamt.
Partout nicht einverstanden ist der Fachausschuss mit dem Plan der zwei Unternehmer, auf dem Areal „ein Gebäude mit gesundheitlichem und/oder sozialem Zweck und/oder einen Beherbergungsbetrieb“ zu bauen. Nun aber kam Post von der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt. Darin stellt die Kreisbehörde fest: „Eine Nutzung als Boarding-House (…) kann nicht versagt werden.“ Der Bebauungsplan für das besagte Grundstück „spricht bezüglich der Art der Nutzung von Beherbergungsbetrieben“. Hierunter falle das geplante Boarding-House „in der dargelegten Form, da es sich hier nicht um eine wohnähnliche Nutzung handelt und aus Sicht des Landratsamtes demnach zulässig ist“. Und: „Auch die weiteren geplanten Nutzungen als Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie das ambulante OP-Zentrum sowie Arztpraxen widersprechen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.“ Auch diesen Anträgen auf Vorbescheid hatte der Bauausschuss jeweils seine Zustimmung verwehrt.
Kreisbauamt kündigt an, das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Wolfratshausen zu ersetzen
Das Kreisbauamt wies die Kommune darauf hin, dass das erforderliche gemeindliche Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen versagt werden dürfe – „solche Gründe liegen nach Auffassung des Kreisbauamtes hier nicht vor“. Das heißt: Die Stadt wurde gebeten, vor diesem Hintergrund erneut über die Themen Boarding-Haus, Tagespflege, OP-Zentrum und Arztpraxen zu diskutieren. Sofern kein Meinungsumschwung erfolgen sollte, kündigte das Kreisbauamt präventiv an, das gemeindliche Einvernehmen der Kommune – Ober sticht Unter – zu ersetzen.
Er danke dem Kreisbauamt in Bad Tölz für das „sehr höfliche“ Schreiben, meinte Fritz Schnaller (SPD). Doch die Ausführungen bezüglich des Boarding-Houses hätten ihn „überrascht“. Sabine Trinkl, Leiterin des Rathaus-Referats Planen und Umwelt, sekundierte Schnaller: Eine reine Nutzung als Beherbergungsbetrieb, sprich Boarding-House, widerspreche in ihren Augen den Grundzügen des rechtsverbindlichen städtischen Bebauungsplans. Eine Nutzung als reiner Beherbergungsbetrieb „losgelöst“ von anderen Nutzungen erlaube der Bebauungsplan nicht, so Trinkl.
Tiefgaragenzufahrt soll außerhalb der Baugrenzen angelegt werden
„Die Argumentationskette der Verwaltung ist für mich schlüssig“, stellte Praller fest. Es sei erklärter Wunsch der Stadt, dass auf dem Grundstück weder Boarding-House noch OP-Zentrum entstehen. „Ich schließe mich dem Kollegen Praller an“, erklärte Grünen-Stadtrat Dr. Hans Schmidt, „auch wir haben unsere Meinung nicht geändert.“
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Auf Antrag von Vize-Bürgermeister Günther Eibl (CSU) erfolgte eine Einzelabstimmung. Das Boarding-House fiel mit 3:7 Stimmen durch. Der Nutzung des Grundstücks für eine Einrichtung der Tagespflege, der Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und als Standort für ein ambulantes OP-Zentrum beziehungsweise für Arztpraxen stimmte das Gremium jeweils einhellig zu.
Diese positiven Beschlüsse sind allerdings mit einem Pferdefuß versehen. Die Bauherren haben vor, die Tiefgaragenzufahrt außerhalb der Baugrenzen anzulegen. Dazu sagten acht Räte Nein, nur Schmidt und sein Parteifreund Rudi Seibt waren einverstanden. „Wenn wir der Tiefgaragenzufahrt nicht wie beantragt zustimmen, kann nicht gebaut werden“, hatte Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) vor der Abstimmung erklärt. Zudem ließ er die Mitglieder des Ausschusses wissen, dass das Kreisbauamt signalisiert habe, das Votum der Stadt hinsichtlich der Garagenzufahrt „mitzutragen“. In diesem Punkt (Heilinglechner: „Es geht ja nicht um die Nutzung!“) sei also nicht mit dem Ersatz des gemeindlichen Einvernehmens zu rechnen. Für Marklstorfer/Rottmann bedeutet das, dass sie ihre Pläne überarbeiten müssen. (cce)
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