Wird die Rente gekürzt, wenn man als Rentner in den Osten zieht?

Rentner aus dem Westen, die ihren Lebensabend in einem Wohnort in Ostdeutschland verbringen wollen, fürchten um ihre Rente. Bei einigen ist das berechtigt.
Berlin – Die Kinder sind aus dem Haus, der Wunsch oder die Notwendigkeit für einen Umzug in eines der „neuen“ Bundesländer ist konkret: Für viele Rentner in Deutschland ein durchaus realistisches Szenario. Ein Haufen Bürokratie steht an, wenn ein Umzug geregelt werden muss – der unter anderem die GEZ betrifft. Und eine Frage stellen sich viele Menschen, die Rentner werden oder es bereits sind: Bekommt man als Rentner aus den alten Bundesländern eine geringere Rente, weil der Rentenwert bekanntermaßen in Ostdeutschland niedriger ausfällt als in Westdeutschland? Unsere Übersicht klärt Verbraucher auf.
Gebiet: | Fläche der ehemaligen DDR |
Fläche: | 108.333 km² |
Einwohner: | 16,1 Millionen Menschen |
Durchschnitts-Rente in Ostdeutschland: | 1567 Euro als Mann und 1563 Euro als Frau |
Umzug nach Ostdeutschland: Rentner fragen sich, ob die Rente gekürzt wird
Erst einmal die gute Nachricht zuerst: Bis 2025 sollen Rentner in Ost und West dieselbe Rente bekommen – das ist zumindest das erklärte Ziel der Politik. Und der Weg war lang: Ursprünglich lag das Niveau der Renten im Osten im Vergleich zum Westniveau noch bei knapp 40 Prozent – mittlerweile hat es sich auf über 97 Prozent erhöht. Das bedeutet aber immer noch einen Unterschied beim durchschnittlichen Bezug der Rente, der sich in Zahlen wie folgt ausdrückt: Durchschnittlich erhalten ostdeutsche Rentner 1567 Euro, ostdeutsche Frauen 1563 Euro. Im Vergleich erhalten West-Rentner 1875 Euro, West-Rentnerinnen 1617 Euro. Muss man bei einem Umzug also ein Minus von durchschnittlich knapp 300 Euro hinnehmen, wenn man als Rentner nach Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Brandenburg zieht?

Finanzielle Einbußen für bestimmte Rentner nach Umzug von West nach Ost
Ob die Altersrente nach Wert Ost oder West berechnet wird, ist nicht abhängig vom Wohnort. Nur durch einen Umzug ändert sich also nichts an der Rentenberechnung. Entscheidend ist, wo als Rentner die Rentenansprüche erworben wurden. Es gibt quasi eine „Ost-Arbeitszeit“ und „West-Arbeitszeit“. Komplizierter wird es, wenn man als Arbeitnehmer in beiden Gebieten der BRD und ehemaligen DDR gearbeitet hat – dann haben Betroffene teilweise Entgeltpunkte West und teilweise Entgeltpunkte Ost erworben: „Wer in einem Kalenderjahr genau den Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten erzielt hat und entsprechend Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, bekommt einen Entgeltpunkt (EP) gutgeschrieben. Die Zahl der EP geht aus dem Rentenbescheid hervor“, heißt es auf ihre-vorsorge.de.
Anders verhält es sich bei der Hinterbliebenenrente. Welche Witwenrente man grundsätzlich bekommt, richtet sich nach der Altersrente des Verstorbenen bzw. nach dessen Erwerbsminderungsrente. Dabei ist es unerheblich, ob man als Hinterbliebener im Osten oder Westen lebt. Jetzt kommt das „Aber“ für Rentner: Denn bei der Anrechnung anderer Einkommen auf die Hinterbliebenenrente gelten im Westen etwas höhere Freibeträge als im Osten. „Unterm Strich können Witwen und Witwer, die im Westen leben, von ihren Zusatzeinkünften, die auf die Rente angerechnet werden, etwas mehr behalten. Ob der Ost- oder der West-Freibetrag zugrunde gelegt wird, hängt davon ab, wo die Betroffenen wohnen“, schreibt ihre-vorsorge.de. Sprich: Wer von West nach Ost zieht, muss mit einem niedrigeren Freibetrag in den fünf neuen Bundesländern rechnen.
Rentner müssen auch bei Kindererziehungszeiten Unterschiede hinnehmen
Wer wie etwa Hausfrauen, die meist eine geringe Rente haben, auf die Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten angewiesen ist, muss ebenfalls einiges beachten. Bei Kindern, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, gibt es seit knapp neun Jahren bis zu 2,5 Entgeltpunkte. Allerdings haben die Entgeltpunkte aus Osten und Westen einen unterschiedlichen Wert. Entscheidend dabei ist der Wohnort des erziehenden Elternteils – und nicht, wo die Kinder geboren wurden. Wie Rentner in Ost und West von der Mütterrente finanziell profitieren:
monatliches Rentenplus West | monatliches Rentenplus Ost | ||
Kind vor 1992 geboren | bis zu 2,5 Entgeltpunkte | 90,05 Euro | 88,80 Euro |
Kind 1992 oder später geboren | bis zu 3 Entgeltpunkte | 108,06 Euro | 106,56 Euro |
Übrigens passend zum Thema auch interessant für Rentner: Härtefallfonds für DDR-Zusatzrenten – wie Betroffene jetzt an das Geld kommen.