Wirbel um Moshammer-Mörder: Mindesthaft von Herish A. (43) endet


Modezar Rudolph Moshammer wurde 2005 brutal erdrosselt. Sein Mörder Herish A. (43) sitzt seither im Gefängnis – seit mittlerweile 18 Jahren. Mitte Januar läuft seine Mindestverbüßungshaft ab und Herish A. könnte abgeschoben werden. Doch das verhindert wohl eine bayerische Behörde.
München – Seit mittlerweile 18 Jahren sitzt Herish A. (43) hintern Gittern. Er ist der Mörder von Rudolph Moshammer, den der Iraker im Jahr 2005 in Grünwald erdrosselt hatte. Das Landgericht München II verhängte lebenslange Haft und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Bis Mitte Januar 2023 muss Herish A. noch einsitzen, dann endet seine Mindestverbüßungszeit.
Theoretisch könnte der Moshammer-Mörder demnächst freikommen. In der Praxis stand lange Zeit aber eher eine Abschiebung im Raum, zumal Herish A. laut seinem Anwalt Adam Ahmed auch in die irakische Heimat zurück will, wo auch seine Familie lebe. Doch dieses Vorhaben scheint nun zu scheitern: Wie die Bild berichtet, hat das Landesamt für Asyl- und Rückführungen die Abschiebung von Herish A. abgelehnt. Die Begründung ist kurios: Demnach sei A. „nicht als Iraker identifizierbar“ und könne deshalb auch nicht abgeschoben werden.
Für die Justiz war der Fall dagegen klar. „Aus Sicht der Staatsanwaltschaft könnte nach Ablauf der Mindestverbüßungsdauer eine Abschiebung aus der Haft heraus erfolgen“, sagt Oberstaatsanwältin Anne Leiding. Im Paragraf 456a der Strafprozessordnung ist geregelt, dass durch die Abschiebung von der Strafverfolgung im Ausland abgesehen wird. Für die Bundesrepublik wäre der Mordfall damit erledigt, wenn Herish A. im Irak leben würde. Dort wäre er ein freier Mann.
Moshammer-Mörder: Seine Mindesthaft endet – doch die Abschiebung droht zu scheitern
Doch dazu wird es vorerst wohl nicht kommen. Mangels identitätsklärender Ausweis-Dokumente könne die Identität von Herish A. durch die irakischen Behörden aktuell nicht durchgeführt werden, teilt die Asyl-Behörde mit. Somit scheitert auch seine Auweisung. Im November sei A. vor einer Delegation der irakischen Botschaft vorgeführt worden. Eine Entscheidung falle nun durch die Behörde in Bagdad, die aber noch aussteht.
Bis dahin bleibt Herish A. weiter im bayerischen Knast. Er sitzt aktuell in der JVA Straubing ein, wo er weiter auf die Entscheidung der Behörde warten muss. Vor Gericht in München war seine Identität klar als Iraker festgestellt worden im Jahr 2005. Im Abschiebungsverfahren kamen daran nun offenbar Zweifel auf.