„Vertraulicher Vermerk“ – Brisanter Kalendereintrag aufgetaucht?


Seit Jahren verfolgt die Warburg-Affäre Olaf Scholz. Nun könnten Ermittlungen den Kanzler erneut unter Druck bringen – es geht um einen Kalendereintrag.
Hamburg – Kanzler Olaf Scholz (SPD) könnten neue Schwierigkeiten in der Warburg-Affäre um Cum-Ex-Geschäfte drohen: Einem Spiegel-Bericht zufolge sind Ermittler der Kölner Staatsanwaltschaft auf einen möglichen Hinweis auf ein unter Umständen relevantes Treffen zwischen Scholz – zu jener Zeit Hamburgs Bürgermeister – und dem damaligen Finanzsenator Peter Tschentscher (ebenfalls SPD) gestoßen. Das Nachrichtenmagazin berief sich am Freitag (23. September) auf einen ihm vorliegenden „vertraulichen Vermerk“ der Ermittler.
Olaf Scholz in der Cum-Ex-Affäre: „Vertraulicher Vermerk“ zu Kalendereintrag – Kanzleramt schweigt
Die Staatsanwaltschaft verweise darin auf einen Termineintrag in Tschentschers beschlagnahmtem Terminkalender vom 6. September 2017 mit der Bezeichnung „BGM I HSH und 17.11.2016“, schreibt der Spiegel. Die Abkürzungen stehen demnach für den heutigen Kanzler Scholz, der damals Hamburgs Erster Bürgermeister („BGM“) war, und die ehemalige Landesbank HSH. Das Datum markiere wiederum den Tag, an dem die Hamburger Finanzbehörde zwischenzeitlich entschied, auf eine Steuerrückzahlung der Warburg-Bank zu verzichten.
Ein Sprecher Tschentschers, der aktuell Hamburgs Erster Bürgermeister ist, stufte dies dem Spiegel gegenüber als „Fehlinformation“ ein. Der Eintrag in Tschentschers Kalender laute „BGM I HSH“. Es gebe darin keinen Bezug zu dem genannten Datum oder der Warburg-Bank. Am 6. September 2017 hätten Scholz und Tschentscher im Rathaus an einem Treffen zum Thema HSH Nordbank teilgenommen. Das Institut wurde während dieser Zeit gerade privatisiert.
Eine Sprecherin der Bundesregierung äußerte sich laut Spiegel auf Anfrage inhaltlich nicht näher. Der vom Magazin zitierte Kalendereintrag habe keinen Bezug zum Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts, teilte sie demnach mit. Das Amt könne sich grundsätzlich aber nur zu eigenen Vorgängen äußern.
Scholz in der Kritik: De Masi nennt Kanzler einen „Pinocchio“
Unterdessen wächst bereits wieder die Kritik an Scholz: Der frühere Linke-Finanzexperte Fabio de Masi twitterte noch am Vormittag, der Kanzler sei „ein Pinocchio“: „Er sagt die Unwahrheit. Ich kann dies nachweisen.“ De Masi berief sich auf mehrere Befragungen des Bundestags, bei denen Scholz „sehr präzise Erinnerungslücken“ gezeigt habe. „Trotzdem weiß er immer, was er dabei nicht gemacht hat.“
In der Cum-Ex-Affäre geht es um die Frage, ob die Hamburger Steuerverwaltung vor mehreren Jahren möglicherweise aufgrund einer Intervention aus der Politik die Privatbank Warburg vor einer millionenschweren Steuerrückzahlung im Zusammenhang mit dem sogenannten Cum-Ex-Skandal bewahrt haben könnte. Ein Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft untersucht die Vorgänge seit annähernd zwei Jahren. Scholz wies alle Vorwürfe wiederholt und nachdrücklich zurück, zuletzt bei einer Ausschussbefragung im August. Doch auch dort war der Kanzler unter Druck geraten. Einer Frage war er mit den Worten „ich will nicht“ ausgewichen.
Das Thema war bereits zu Scholz Kanzlerkandidaten-Kür im Spätsommer 2020 in die Schlagzeilen geraten, spielte im Bundestagswahlkampf dann aber kaum eine Rolle. Laut einer Umfrage aus dem August zweifelt mittlerweile aber eine Mehrheit der Deutschen an der Glaubwürdigkeit des Kanzlers in der Angelegenheit.
Cum-Ex-Affäre: Ermittlungen laufen – Scholz-Problem durch die Hintertür?
Die Staatsanwaltschaft in Köln ermittelt – unabhängig von der politischen Untersuchungen in Hamburg – gegen Mitarbeiter von Banken wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte. Die Ermittlungen richten sich eigentlich nicht gegen Scholz oder andere Politiker.
Als „Cum-Ex-Geschäft“ wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividendenstichtag bezeichnet, um sich Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, die nicht gezahlt wurde. Der Staat verlor durch diese Praxis von Banken in der Vergangenheit Milliarden. Die Einstufung als Steuerhinterziehung war zunächst über Jahre hinweg nicht abschließend geklärt und wurde erst vom Bundesgerichtshof (BGH) juristisch entschieden. In der Hamburger Affäre um die dortige Warburg-Bank geht es um einen Verzicht der Hamburger Finanzverwaltung auf Rückforderung von Steuern in Höhe von 47 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften im Jahr 2016. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde das Geld dann aber zurückgefordert. (AFP/fn)