Tötungsdelikt: Falsche Krebsdiagnosen? Prozess gegen Pathologen gestartet


Tötungsdelikt
Falsche Krebsdiagnosen? Prozess gegen Pathologen gestartet

Die Außenaufnahme zeigt das Landgericht Saarbrücken. Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild

Die Außenaufnahme zeigt das Landgericht Saarbrücken. Foto

© Oliver Dietze/dpa/Archivbild

In Saarbrücken hat am Montag ein neuer Prozess gegen einen früheren Pathologen (64) aus St. Ingbert begonnen. Er soll gravierende Fehldiagnosen bei Gewebeuntersuchungen gestellt haben. Die Anklage wirft ihm Totschlag in zwei Fällen vor, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sei. Die Verteidigerin verlas zu Beginn eine Erklärung des Angeklagten, wonach er die Fehler zutiefst bedauere und zu keinem Zeitpunkt Menschen schaden wollte.

In Saarbrücken hat am Montag ein neuer Prozess gegen einen früheren Pathologen (64) aus St. Ingbert begonnen. Er soll gravierende Fehldiagnosen bei Gewebeuntersuchungen gestellt haben. Die Anklage wirft ihm Totschlag in zwei Fällen vor, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sei. Die Verteidigerin verlas zu Beginn eine Erklärung des Angeklagten, wonach er die Fehler zutiefst bedauere und zu keinem Zeitpunkt Menschen schaden wollte.

Konkret soll der heute 64-Jährige 2019 bei den Untersuchungen in beiden Fällen einen Hautkrebs ausgeschlossen haben. Ärzte und Patienten hätten sich auf diese Diagnose verlassen und keine weiteren medizinischen Behandlungen eingeleitet. Einer der beiden Männer (Jahrgang 1952) verstarb ein Jahr später. Im anderen Fall war die bösartige Erkrankung erst bei einer erneuten Hautveränderung 2020 festgestellt worden. Laut Anklage soll dem Pathologen bewusst gewesen sein, dass er aufgrund einer Suchterkrankung und Vielzahl von Proben nicht in der Lage gewesen sei, eine zutreffende Diagnosestellung zu gewährleisten.

Bereits im vergangenen Jahr war der Angeklagte aufgrund von falschen Diagnosen mit fatalen Folgen für die Betroffenen wegen fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung sowie in drei Fällen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Unter Einbeziehung eines vorangegangenen Urteils unter anderem wegen Betrugs und Bestechung hatte die Gesamtfreiheitsstrafe bei fünf Jahren und drei Monaten gelegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Prozess geht am Dienstag weiter.

dpa



Quellenlink https://www.stern.de/gesellschaft/regional/rheinland-pfalz-saarland/toetungsdelikt–falsche-krebsdiagnosen–prozess-gegen-pathologen-gestartet-33169410.html?utm_campaign=alle-nachrichten&utm_medium=rss-feed&utm_source=standard