Strenge Fristen für Kommunen – sind sie realisierbar?


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Von: Amy Walker

Bauministerin Klara Geywitz arbeitet aktuell am nächsten Entwurf, der die Wärmewende auf den Weg bringen soll. Die Kommunen begrüßen die neuen Pläne – bei den Fristen könnte es aber eng werden.

Berlin – Kaum ist das erste Heizungs-Gesetz beschlossen, kommt schon das nächste um die Ecke. Bauministerin Klara Geywitz (SPD) arbeitet an einem Gesetz, das die Dekarbonisierung der Wärmenetze auf kommunaler Ebene voranbringen soll. Wie beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) geht es dabei letztlich darum, bis 2045 den Gebäudesektor klimaneutral zu machen. Damit das zu schaffen ist, muss Tempo gemacht werden. Und dafür gibt die Bundesregierung jetzt ambitionierte Fristen vor.

Neues Gesetz: Bis 2030 müssen Netze zu 50 Prozent erneuerbar sein

Der Vorentwurf des Gesetzes, das IPPEN.MEDIA vorliegt, nennt zwei konkrete Ziele: Bis 1. Januar 2030 müssen alle Wärmenetze zu 50 Prozent auf erneuerbaren Energien beruhen; bis 2045 dann zu 100 Prozent. Kommunen können eine Fristverlängerung beantragen: In dem Fall muss dann das 50-Prozent-Ziel bis spätestens 31. Dezember 2034 erreicht werden.

Aktuell werden Wärmenetze meistens jedoch mit Energie aus Kohle und Gas befeuert. Zwar werden die Wärmenetze in Deutschland schon seit Jahren nach und nach erneuerbar gemacht; doch das braucht Zeit – und aktuell sind die Netze noch meist fossil.

Ein Heizkörper, auf dem ein Miniatur-Haus steht
Bauministerin Klara Geywitz arbeitet aktuell am nächsten Entwurf, der die Wärmewende auf den Weg bringen soll.  © Begsteiger/Imago

Dennoch liegt hierin viel Potenzial. Damit diese Ziele realisiert werden können, nennt das Gesetz weitere Fristen, an die sich die Kommunen halten müssen: Gemeinden über 10.000 Einwohner sollen bis zum 31. Dezember 2028 einen Wärmeplan erstellen. Größere Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern sollten schon 2026 mit der Wärmeplanung fertig sein. Kleinere Gemeinden sollen keine Fristen haben.

VKU: Fernwärme bis 2035 ist unrealistisch

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) hält diese Fristen grundsätzlich für „realistisch und machbar“. Auch begrüßt der Verband die Systematik des Entwurfs. Allerdings hat der VKU an einer Frist noch zu knabbern: „Die Forderung nach einem 50-prozentigen Anteil bei der Fernwärme im Jahr 2035 ist unrealistisch“, so der Verband. Diese Vorgabe hatte der VKU bereits beim Gebäudeenergiegesetz kritisiert. Die Kommunen bräuchten mehr Zeit, vor allem dort, wo noch kein Wärmenetz existiert und die Planung erst jetzt beginnt.

Aus dem GEG findet sich im neuen Gesetz eine weitere Frist wieder: Neue Wärmenetze müssen ab 1. Januar 2024 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen. Dabei soll der Anteil an Biomasse begrenzt werden: nur zwischen 15 und 25 Prozent der Wärme soll aus Biomasse entstehen.



Quellenlink https://www.merkur.de/wirtschaft/neue-heizungs-plaene-strenge-fristen-fuer-kommunen-sind-sie-realisierbar-geywitz-zr-92300290.html