So kann man Einspruch einlegen – Was Eigentümer wissen sollten


  1. Startseite
  2. Wirtschaft

Erstellt:

Von: Patricia Huber

Grundeigentümer erhalten nach und nach die ersten Grundsteuer-Bescheide. Wer einen Fehler entdeckt und Einspruch einlegen möchte, sollte jedoch schnell handeln.

Berlin/München – 36 Millionen Immobilien müssen in Deutschland neu bewertet werden. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Grundsteuer-Bewertungssystem aus 2018 verfassungswidrig ist. Das führt dazu, dass alle Eigentümer eine neue Grundsteuererklärung abgeben müssen. Die Frist läuft noch bis zum 31. Januar – doch was passiert danach?

Grundsteuer: Das passiert nach Abgabe der Erklärung

In der Regel landet einige Wochen nach Abgabe der Grundsteuererklärung ein Brief vom Finanzamt bei den Eigentümern. Dabei handelt es sich dann um den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbetragsbescheid. In diesen beiden Bescheiden werden noch einmal die gesamten Daten zum Grundstück und letztlich auch der Grundsteuerwert zusammengefasst. Die Ergebnisse in den beiden Bescheiden sind am Ende auch maßgeblich für die Höhe der Grundsteuer. Denn der Steuermessbetrag, der sich aus diesen Daten zusammensetzt, wird 2024 mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, woraus sich dann die Höhe der Grundsteuer ergibt.

Eigentümer sollten diese Briefe unbedingt genau überprüfen. Denn es könnten sich Fehler eingeschlichen haben – die im schlimmsten Fall sogar dazu führen können, dass am Ende zu viel Grundsteuer bezahlt wird. Wenn einem Eigentümer ein Fehler auffällt, sollte er schnellstmöglich Einspruch einlegen.

Grundsteuer: Was Sie beim Einspruch beachten müssen

Die Frist für einen Einspruch beträgt nämlich nur vier Wochen ab Zustellung. „Werden falsche Angaben bemerkt, sollte in jedem Fall Einspruch eingelegt werden und sollten die korrekten Daten erklärt werden“, empfiehlt Daniela Karbe-Geßler, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler (BdSt) gegenüber dem Handelsblatt.

Wichtig hierbei: Ausnahmen bei der Einspruchsfrist gibt es nur in unverschuldeten Fällen, wie beispielsweise bei Krankheit. Wer im Urlaub ist und länger nicht seinen Briefkasten leert, ist selbst schuld, wenn er die Frist verpasst. Wichtig: Eine Begründung ist nicht sofort nötig, diese kann auch nachgereicht werden. Karbe-Geßler erklärt gegenüber der Zeitung: „Dazu fordert das Finanzamt dann mit einer neuen Frist gesondert auf, die auch noch mal mit Begründung aufgeschoben werden kann.“

Was Grundeigentümern aber auch klar sein muss: Ein Einspruch befreit nicht von der Zahlung. Dadurch können nur fehlerhafte Daten ausgebessert werden, wodurch dann wiederum die Höhe der Steuer sinken kann. (ph)



Quellenlink https://www.merkur.de/wirtschaft/steuern-grundsteuer-einspruch-einlegen-widerspruch-grundsteuererklaerung-reform-92048038.html?cmp=defrss