Rechnungshof – NRW-Haushalt verfassungswidrig – Politik


Der Landesrechnungshof hat gravierende Verfassungsvorbehalte gegen die nordrhein-westfälischen Landeshaushalte 2022 und 2023 geäußert. “Der Landesrechnungshof sieht sowohl die Kreditaufnahmen 2022 als auch deren vorgesehene Verwendung für die Krisenbewältigungsrücklage als verfassungswidrig an.” Das stellte die unabhängige Kontrollbehörde in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme fest. Das NRW-Finanzministerium erklärte dazu, das Ministerium werde die Stellungnahme intensiv prüfen und nehme sie ernst. Kreditfinanzierte Rücklagen seien grundsätzlich verfassungswidrig, bemängelt der NRW-Rechnungshof. Zudem verstoße die “Verschiebung von Kreditmitteln” aus dem NRW-Rettungsschirm in den Haushalt 2023 gegen Grundgesetz und Landeshaushaltsordnung.



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