Prozess um Schüsse in Lübecker Villa: Urteil erwartet | NDR.de – Nachrichten

Stand: 22.03.2023 06:00 Uhr
Der zweite Prozess um tödliche Schüsse in einer Villa in Lübeck nähert sich dem Ende. Der Besitzer der Villa muss sich seit Dezember 2022 erneut wegen Totschlags verantworten. Er soll einen Einbrecher erschossen haben.
Im Prozess um tödliche Schüsse in einer Villa in der Nähe des Lübecker Stadtparks 2020 soll heute ein Urteil gefällt werden. Bereits zum zweiten Mal muss sich der Besitzer der Villa wegen Totschlags eines 38-Jährigen vor dem Landgericht Lübeck verantworten. Das erste Urteil – eine Haftstrafe von sieben Jahren– hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und an das Landgericht Lübeck zurück verwiesen, nachdem der Anwalt des verurteilten Villa-Besitzers Revision eingelegt hatte.
Erster Prozess: Verurteilung wegen Totschlags
Kurz vor Silvester 2020 war das 38-jährige Opfer mit einem Komplizen in die Villa des damals 57-jährigen Angeklagten eingebrochen. Auf der Flucht soll er von dem Angeklagten erschossen worden sein. Sein Komplize überlebte. Im ersten Prozess war der Hausbesitzer 2021 vom Landgericht Lübeck wegen Totschlags verurteilt worden.
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Dieses Urteil hob der BGH im Mai 2022 auf. Der Fall müsse neu verhandelt, die Beweisaufnahme komplett wiederholt werden, so die Karlsruher Richter.
Bundesgerichtshof weist auf Alkoholkonsum hin
Unter anderem bemängelte der BGH die fehlende Prüfung der eingeschränkten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten. Hinter der Formulierung steckt, dass der Mann jahrelang übermäßig Alkohol konsumiert habe, sodass die Frage einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt immerhin hätte geprüft werden müssen, hieß es in der Begründung des BGH. Deshalb steht der Hausbesitzer seit Dezember 2022 erneut in Lübeck vor Gericht.
Prozess-Beobachter: Es gibt viele Unklarheiten
Doch auch der zweite Prozess hat nach Einschätzung von Prozessbeobachtern keine wesentlich neuen Erkenntnisse erbracht. Es gibt offenbar viele Ungereimtheiten. So blieb die Frage nach möglichen Mittätern bislang offen. Beamte des eingesetzten Spezial-Einsatz-Kommandos (SEK) widersprachen sich in dem Punkt, ob in der Villa eine Blendgranate eingesetzt worden sei oder nicht. Diese Frage wurde behandelt, als es darum ging, ob der Angeklagte gut hören kann oder nicht.
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