P&R-Investoren können ihre Ausschüttungen behalten


Containerschiff in Norwegen

Anleger des insolventen Containervertriebs P&R werden sich freuen. Zahlungen der Gruppe vor der Pleite darf der Insolvenzverwalter nicht mehr anfechten. Das steht in einem Urteil des OLG Karlsruhe, das nun rechtskräftig ist.


(Foto: Bloomberg)

Berlin Zehntausende Anleger des insolventen Containervertriebs P&R können die Gelder behalten, die von der Gruppe vor ihrer Pleite im Jahr 2018 ausgeschüttet wurden. Bislang stand die Möglichkeit im Raum, dass Insolvenzverwalter Michael Jaffé diese Zahlungen irgendwann zurückfordern muss.

Zum Hintergrund: Wenn ein Schneeballsystem Scheingewinne an Investoren ausschüttet, muss ein Insolvenzverwalter später die Zahlungen für einen Zeitraum von vier Jahren vor der Pleite anfechten. Zwar gilt P&R als Schneeballsystem, eine Rechtsprechung für das Geschäftsmodell der Gruppe gab es bislang jedoch nicht. Deshalb stritt sich Jaffé über Monate in Musterprozessen mit einigen Anlegern über die überwiesenen Containermieten und Rückkaufsbeträge.

Zu einer der Pilotklagen von Jaffé gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil, und das fällt im Sinne der Anleger aus. „Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte entschieden, dass keine Anfechtungsansprüche in Bezug auf die in den letzten vier Jahren vor Insolvenzantrag geleisteten Zahlungen bestehen“, teilte Jaffé am Dienstag mit. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe seine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Das OLG-Urteil hat nun dauerhaft Bestand.

Der Containerdienst P&R verkaufte einst Seecontainer, mietete diese zurück und vermittelte sie an Reedereien. Nach fünf Jahren kaufte das Unternehmen die Gebrauchtcontainer zurück. Den Anlegern blieben Renditen zwischen drei und fünf Prozent, weshalb P&R als solide Geldanlage galt.

Im Frühjahr 2018 meldete der Containervertrieb überraschend Insolvenz an. Seitdem bangen mehr als 50.000 Anleger um rund drei Milliarden Euro. Zehntausende Anleger, die rechtzeitig ausgeschieden waren, mussten wiederum befürchten, von Jaffé noch zur Kasse gebeten zu werden.

In den Musterprozessen lieferten die Urteile der unteren Instanzen kein einheitliches Bild. Mal entschieden die Richter zugunsten des Anlegers, mal zugunsten Jaffés.

Weitere Nichtzulassungsbeschwerden für den BGH

Auf Anlegerseite hat das Urteil der Rechtsanwalt Alexander Pfisterer-Junkert aus der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner erstritten. Das Gericht habe festgestellt, dass es sich bei der Bezahlung des Rückkaufspreises und der vereinbarten Mieten um eine „entgeltliche Leistung“ handele, die nicht zurückgefordert werden müsse, teilte er mit. „Für viele gleich gelagerte insolvenzrechtliche Anfechtungsfälle gegen P&R-Anleger ist Klarheit geschaffen.“

Tatsächlich liegen dem BGH weitere Nichtzulassungsbeschwerden aus anderen Pilotverfahren vor. Dass die obersten Richter in diesen Fällen gegen die vorgegebene Linie urteilen, ist unwahrscheinlich. Jaffé verwies auf die ausführliche Begründung des BGH. Diese sei wichtig, „da damit den Gerichten in Deutschland ebenso wie den Insolvenzverwaltern eine Leitlinie an die Hand gegeben wird, wie vergleichbare Fälle zu behandeln sind“. Sie habe eine grundlegende Bedeutung.

Die Pleite der P&R-Gruppe ist einer der größten Kapitalanlageskandale in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Gruppe verkaufte Direktinvestoren mit Werbesprüchen vom „schwimmenden Festgeld“ rund 1,6 Millionen Container, obwohl tatsächlich nur 600.000 Container existierten, wie Jaffé nach der Pleite feststellte.

Altanleger wurden in dieser Zeit mit dem Geld von neuen Investoren bedient. Als das nicht mehr reichte, meldete P&R Insolvenz an. Drei hauptverantwortliche Führungskräfte verstarben jedoch, bevor die Justiz den Skandal aufarbeiten konnte.

Jaffé bewirtschaftet die vorhandene Containerflotte weiter und verwertet Altcontainer. Über die Jahre will er so bis zu eine Milliarde Euro des Anlegerkapitals retten. Zuletzt hatte er im November 2022 mitgeteilt, dass er Gläubigern insgesamt rund 350 Millionen Euro überwiesen habe.

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