Nach tödlichem Sturz auf glattem Gehsteig laufen Ermittlungen noch


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Von: Roland Lory

Es wird gestreut: Ein Bürger verteilt auf diesem Symbolbild Sand auf dem Gehsteig.
Es wird gestreut: Ein Bürger verteilt auf diesem Symbolbild Sand auf dem Gehsteig. © Bodo Marks/dpa

Ein 79-jähriger Mann starb im Dezember auf einem vereistem Gehweg im Murnauer Untermarkt. Ob ein Fremdverschulden vorliegt, ist derzeit noch Gegenstand von Ermittlungen.

Murnau – Es ist der Albtraum eines jeden Hauseigentümers: Es ist glatt, jemand stürzt auf dem Gehweg vor dem Gebäude und stirbt. Genau so ein Fall hat sich Mitte Dezember in Murnau zugetragen. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt.

Zum Hintergrund: Die Polizeiinspektion Murnau gab am Mittwoch, 14. Dezember, via Pressemitteilung bekannt, dass am selben Tag gegen 8 Uhr ein 79-jähriger Murnauer im Untermarkt auf dem Gehweg liegend von Passanten aufgefunden wurde. „Der Mann musste durch Ersthelfer und später den Rettungsdienst reanimiert werden und befindet sich jetzt in kritischem Zustand auf der Intensivstation“ in der Unfallklinik, hieß es. Tags drauf teilte die Polizei dann mit, dass der Mann starb. Die Inspektion verriet auch weitere Details. Der 79-Jährige sei „zu Fuß auf dem leicht abschüssigen Gehweg unterwegs“ gewesen „und kam auf einem vereisten Abschnitt zu Sturz“.

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Nach tödlichem Sturz auf Gehweg in Murnau – Zeugen vernommen

Seitdem sind gut sechs Wochen vergangen. Wie Andrea Grape, Pressesprecherin und Oberstaatsanwältin an der Staatsanwaltschaft München II mitteilt, war der Mann nach den bisherigen Erkenntnissen alleine unterwegs. „Der Sturz wurde von Zeugen beobachtet, die zwischenzeitlich vernommen wurden.“ Ursache für den Tod waren ein Bruch der Brustwirbelsäule sowie Rippenfrakturen mit starkem Blutverlust. „Ob ein strafrechtlich zurechenbares Fremdverschulden einer Person vorliegt, ist Gegenstand der andauernden Ermittlungen“, sagt Grape. Über diese könne sie derzeit keine weiteren Angaben machen.

Somit bleiben einige Fragen unklar. Zum Beispiel: War an der Stelle, wo der Unfall passierte, geräumt und gestreut? Wenn ja, womit war gestreut? Hat der betreffende Hauseigentümer einen Hausmeisterdienst für das Schneeräumen engagiert und erledigt er das selber oder ein Mieter?

Räumen und Streuen im Winter – Verordnung der Gemeinde

Grundsätzliches ist dazu in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ des Marktes Murnau enthalten, gültig in der Fassung vom 19. Mai 2021. Demnach haben die Vorder- und Hinterlieger den Bürgersteig, der an ihr Grundstück angrenzt, auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. An Werktagen ist ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Stoffen wie Sand und Splitt zu streuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr – etwa an Treppen oder starken Steigungen – ist es zulässig, Tausalz auszubringen. Diese Schritte sind „bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist“, steht in der Verordnung.

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Quellenlink https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/murnau-sturz-gehweg-mann-tod-dezember-ermittlungen-polizei-bayern-92066950.html?cmp=defrss