Mindestlohn steigt 2024 – wie hoch ist die Minijob-Grenze?


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Im kommenden Jahr wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro angehoben. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf Minijobs. 

Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 12 Euro je Stunde. Ab dem 1. Januar 2024 wird er auf 12,41 Euro erhöht. Was müssen Minijobber gegebenenfalls beachten?

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2024?

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob, die sogenannte Minijob-Grenze, ist „dynamisch“ und „orientiert sich am Mindestlohn“, wie die Minijob-Zentrale in ihrem Blog erklärt. Sprich, wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. „Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.“

Kellner mit Geldbeutel in der Hand
Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2024. (Symbolbild) © Felix Hörhager/dpa

Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten?

Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12 Euro pro Stunde können Minijobber „ca. 43 Stunden im Monat (520 Euro : 12)“ arbeiten, erklärt die Minijob-Zentrale zudem ganz allgemein. Liegt der Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn, reduziert sich die maximale Arbeitszeit im Minijob entsprechend.

Aber: “Da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verbunden sind, ändert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 nichts“, wie die Minijob-Zentrale erklärt. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro könnten Minijobberinnen und Minijobber „also weiterhin ca. 43 Stunden monatlich“ arbeiten.

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Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?

Solange im Jahr 2024 der Gesamtverdienst „nicht über der voraussichtlichen Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro“ liegt, könnten Minijobber zwar „in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mehr als 538 Euro“ verdienen, heißt es in dem Beitrag. Im Durchschnitt dürfe der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein.

Grundsätzlich gilt zudem die Regel, dass Minijobber die Minijob-Grenze innerhalb eines Zeitjahres nur in „bis zu zwei Kalendermonaten“ überschreiten dürfen. Hierbei muss es sich laut der Minijob-Zentrale allerdings „um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung“. Der Verdienst dürfe in diesen Monaten insgesamt das Doppelte der geplanten monatlichen Verdienstgrenze – also künftig 1.076 Euro – nicht übersteigen.



Quellenlink https://www.merkur.de/leben/karriere/mindestlohn-erhoehung-januar-2024-minijob-grenze-520-euro-jobs-anpassung-minijobber-zr-92687442.html