Luxemburg – EuGH entscheidet über Verjährung von Urlaubsanspruch


Der Europäische Gerichtshof entscheidet heute, ob nicht genommener Urlaub in jedem Fall verjährt.

22.09.2022

Das Bild zeigt ein Schild vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" im Europaviertel auf dem Kirchberg.

Der EuGH in Luxemburg. (picture alliance / Arne Immanuel Bänsch)

Fraglich ist unter anderem, ob ein Arbeitgeber darauf hinweisen muss, wenn ein Urlaub bald verfällt. Es geht in Luxemburg um Fälle aus Deutschland. Zwei davon betreffen den Urlaubsanspruch bei Krankheit. Im dritten Fall konnte die Klägerin den Urlaub nach eigenen Angaben wegen ihres hohen Arbeitsaufwands nicht nehmen.

Diese Nachricht wurde am 22.09.2022 im Programm Deutschlandfunk gesendet.



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