Kommentar zu Energie-Entlastungen – Diese Hilfen sind faktisch alternativlos


Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bitte seine Kabinettskollegen bei der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt an den Tisch.

Kanzler Olaf Scholz (SPD) (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)

Ja, es war ein Gehänge und Gewürge. Und ja, es hat zu lange gedauert. Aber ist das Klagen nicht ein Klagen auf hohem Niveau? Die Bundesregierung hat eine Kommission eingesetzt. Mit ihrem Zwischenbericht haben die Expertinnen und Experten schnell ihre wichtigsten Forderungen präsentiert. Am Montag kam noch eine Fülle von Einzelempfehlungen hinzu. Etwa der Vorschlag, die Energiehilfen versteuern zu lassen – ab einem Jahreseinkommen von 72.000 Euro. Damit Gutverdiener nicht genauso stark entlastet werden wie Geringverdiener.

Verbraucher werden trotz höherer Rechnungen geschützt

Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte angekündigt, dass man die Vorschläge des Gremiums weitgehend 1:1 umsetzen werde. In diesem Punkt hat die Bundesregierung Wort gehalten. Verbraucherinnen und Verbrauchern werden definitiv höhere Rechnungen ins Haus flattern. Trotzdem werden sie davor geschützt, ihr Haus oder ihre Wohnung nicht mehr heizen zu können.

Gleichzeitig bleibt der Anreiz erhalten, Energie zu sparen, weil nicht 100 Prozent des Verbrauchs zu einem garantierten Preis angeboten wird, sondern eben nur 80 Prozent. Die Bundesregierung prüft, ob die Preisbremse, die für viele Versorger nicht so schnell umsetzbar ist, wenigstens rückwirkend bereits im Februar greifen kann. Ein ähnlicher Effekt greift beim Strompreis.

Da die Gaspreisbremse nicht für alle Versorger so schnell umsetzbar ist, gibt es für private Haushalte und kleine Unternehmen eine Einmalzahlung. Sie erhalten den Dezember-Abschlag erstattet – auf Grundlage des vorher prognostizierten Verbrauchs – und des aktuellen Preises. Auch das ist vernünftig. Denn wer weniger verbraucht, kann die Differenz behalten.

Damit verbunden ist allerdings ein kommunikatives Problem: Die Idee der Dezember-Hilfe legt nahe, dass die Menschen im Januar und Februar leer ausgingen. Dabei war die Dezember-Hilfe für den gesamten Zeitraum gedacht, bis die Gaspreisbremse greift. Dieses kommunikative Problem kostet die Opposition weidlich aus – und die Regierung kommt aus ihr nicht wirklich heraus.

Abschöpfung von sogenannten „Zufallsgewinnen“

Das Ganze kostet Milliarden über Milliarden; man darf aber nicht vergessen: Diese Hilfen sind faktisch alternativlos; und ein nicht unerheblicher Teil wird finanziert durch die Abschöpfung von sogenannten „Zufallsgewinnen“. Unternehmen aus dem Energiesektor, die von dem enorm gestiegenen Gaspreis profitierten, müssen einen Gutteil davon wieder abgeben; auch diese Mittel können für Gaspreisbremse und Einmalzahlung verwendet werden.

Richtigen Grund, unzufrieden zu sein, haben allerdings diejenigen, die noch mit Öl oder mit Holz-Pellets heizen. Und die kleinen Unternehmen. Sie werden behandelt wie normale Haushalte – ihre Existenz hängt aber oft in viel stärkerer Weise von bezahlbarer Energie ab. Hier auf die Härtefallregelung zu verweisen, ist zu wenig. Die Bundesregierung muss an dieser Stelle schnell nachbessern – denn so wie es ist, kommt die Hilfe für manche Klein-Unternehmen zu spät.



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