Jetzt prüft der Bundesgerichtshof den Fall


Alfons Schuhbeck (73) wurde wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Gegen sein Knast-Urteil hat der Star-Koch aber Revision eingelegt – jetzt prüft der Bundesgerichtshof seinen Fall.
München – Das Schicksal von Alfons Schuhbeck: Jetzt liegt es in der Hand des Bundesgerichtshofs (BGH). In Karlsruhe prüfen die höchsten deutschen Richter demnächst den Steuer-Fall des Star-Kochs. Laut Urteil des Landgericht München I hatte Schuhbeck insgesamt 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen. Dafür wurde er im Oktober 2022 zu drei Jahren und zwei Monaten Knast verurteilt. Richterin Andrea Wagner sprach damals von „hoher krimineller Energie“. Über Jahre hinweg hätte Schuhbeck Belege in seinen Restaurants Orlando und Südtiroler Stuben gefälscht. Beide hat er mittlerweile verloren.
Unter dem Aktenzeichen 1 StR 53/23 wird der Steuerfall von Alfons Schuhbeck nun beim Bundesgerichtshof geführt. Die Akten seien aktuell noch beim Generalbundesanwalt, sagt eine Sprecherin auf Anfrage unserer Redaktion. Dieser wird zunächst eine Stellungnahme anfertigen und dann „an den Bundesgerichtshof zur Entscheidung weiterleiten“, erklärt Dr. Laurent Lafleur, Sprecher des Münchner Oberlandesgerichts. Am Bundesgerichtshof wird die Prüfung der Revision dann mehrere Wochen bis hin zu Monaten dauern.
München: Schuhbeck hat Millionen hinterzogen – Verliert er jetzt auch noch seine Wohnung?
Solange muss Alfons Schuhbeck nicht ins Gefängnis – das würde erst dann passieren, wenn der BGH die Revision als unbegründet verwirft. Der Star-Koch hingegen hofft, dass sich in seinem Urteilsspruch Fehler finden und der Prozess in München wiederholt werden muss. Bis dahin sucht Schuhbeck aktuell nach einem Investor, der seinen Gewürzladen übernehmen könnte und gleichzeitig auch die Steuerschulden begleicht.
Den Laden drohte Schuhbeck zuletzt zu verlieren: Sein Vermieter hatte gekündigt und klagte auf Räumung, weil Schuhbecks Company GmbH mehrere Monate keine Miete gezahlt hatte. Die Mietschulden hat die Firma aber vorige Woche beglichen, bestätigt Schuhbeck-Anwalt Dr. Joachim Borggräfe. Auch für Schuhbecks Privatwohnung, die sich im selben Gebäude am Platzl befindet, klagte die Messerschmitt Stiftung auf Räumung. „Die Zeichen stehen auf Grün. Die Gespräche für neue Mietverträge laufen in eine gute Richtung“, sagte Borggräfe der Bild. Es wäre zudem nicht auszudenken, wenn Schuhbeck seine Wohnung verlieren würde, wird der Anwalt zitiert. Denn Schuhbeck habe „keine andere Heimat“.