In welchen Bundesländern Sonderregeln gelten

Der Streik am heutigen Montag beeinträchtigt auch Schüler und Schülerinnen. Da viele auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, bieten manche Bundesländer für den Unterricht Sonderregelungen an.
München – Seit 0 Uhr geht heute (27. März) vielerorts nichts mehr; die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Verdi rufen zu einem bundesweiten Warnstreik auf. Transportmittel wie die Regionalbahnen, S-Bahnen, Busse, U-Bahnen, Trams oder Fernverkehrszüge werden in vielen Teilen Deutschland still stehen. Pendler:innen und Reisende müssen sich auf erhebliche Einschränkungen vorbereiten. An vielen Flughäfen wie München oder Frankfurt kommt der Flugverkehr zum Erliegen. Wer zu Hause bleiben kann, hat Glück. Schüler:innen, die auf Bus oder Bahn angewiesen sind, haben jedoch ein Problem. Daher haben einige Bundesländer für Montag Sonderregelungen angekündigt.
Groß-Streik in Deutschland: Schüler:innen in Bayern und Baden-Württemberg können zu Hause bleiben
Grundsätzlich gilt: Auch am Streiktag (27. März) gilt die Schulpflicht. Der Unterricht findet also regulär statt. Dennoch haben Bayern oder Baden-Württemberg eine Ausnahmeregelung angekündigt. Wenn Kinder aufgrund von ausfallenden Bussen oder Bahnen nicht zur Schule kommen können und auch keine sonstige Möglichkeit haben, zur Schule zu kommen, können sie dem Präsenzunterricht fernbleiben. Das kündigte das Bayerische Staatsministerium an. Die Schule muss dann jedoch umgehend informiert werden, wenn das Kind zu Hause bleibt.

Auch in Baden-Württemberg gilt diese Regel. Schüler:innen, die aufgrund des Streiks nicht zur Schule kommen können, müssen entschuldigt werden und können an diesem Tag zu Hause bleiben. In Hessen gilt das Gleiche. Schüler:innen haben am Montag Schulpflicht. „Können die Kinder im Fall von Ausfällen öffentlicher Verkehrsmittel nicht mit dem Auto gefahren werden oder anderweitig in die Schule kommen, ist das Nichterscheinen im Unterricht entschuldigt“, sagte ein Sprecher des hessischen Kultusministeriums, wie die dpa berichtete.
Warnstreik am Montag: „Streik bedeutet nicht automatisch schulfrei“
In Sachsen-Anhalt gibt es eine solche festgeschriebene Regelung nicht. „Jedoch müssen die Schulen nach den jeweiligen Verhältnissen vor Ort und vor allem individuell entscheiden, ob eine Schülerin oder ein Schüler vom Unterricht befreit werden kann bzw. entschuldigt fehlt“, erklärte das Bildungsministerium, wie MDR schrieb. In Sachsen sieht es ähnlich aus. Eine offizielle Regelung wie beispielsweise in Bayern gibt es nicht, allerdings würden die Schulen kulant reagieren. So könnte etwa der Unterrichtsbeginn verschoben werden, denn „ein Streik im Nah-, Regional- und Fernverkehr bedeutet nicht automatisch schulfrei“, erklärte Susann Meerheim, Referentin des Kultusministeriums in Sachsen, dem MDR.
Wer streikt? | Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Verdi |
Wann findet der Streik statt? | 27. März 2023 ab 00.00 Uhr |
Welche Verkehrsbereiche sind betroffen? | Züge im Nahverkehr sowie in Fernverkehr, Flugzeuge, Schifffahrt |
Was bedeutet das für Schüler:innen? | Grundsätzlich gilt die Schulpflicht. Näheres regeln die Bundesländer. |
In Mecklenburg-Vorpommern sind Schüler:innen entschuldigt, wenn sie auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind und die Kinder durch den Ausfall nicht zur Schule kommen können, teilte das Bildungsministerium mit.
Nicht überall können Schüler:innen am Montag zu Hause bleiben: „Schule findet statt“
Das Bildungsministerium in Rheinland-Pfalz erklärte, dass die Erziehungsberechtigten selbst entscheiden müssten, ob den Kindern der Schulweg zumutbar ist oder nicht. Sollten die Kinder den Schulweg nicht antreten können, muss die Schule darüber informiert werden. Zusätzlich können Schulen selber entscheiden, ob der Unterricht ausfällt. Keine Sorgen über den Schulweg müssen sich Schüler:innen und Eltern in Niedersachsen und Bremen machen, denn dort fangen am Montag die Osterferien an.
In Nordrhein-Westfalen müssen die Kinder trotz des Streiks zur Schule. „Am kommenden Montag findet Schule statt“, hieß es aus dem Schulministerium, wie die dpa berichtete. Gleiche Regelung gilt auch in Berlin. In Brandenburg soll der Unterricht ebenfalls nach Plan laufen, dennoch bestehe die Möglichkeit, sich von dem Präsenzunterricht zu befreien. Auch in Thüringen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Saarland gilt die allgemeine Schulpflicht. Besondere Regelungen haben die Bundesländer nicht angekündigt. (vk)