Große Teile von Habecks Heizgesetz aus Seehofers Feder?


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Von: Bona Hyun

Wirtschaftsminister Robert Habeck
Das Heizgesetz von Robert Habeck ist stark umstritten. Einige Vorstöße könnten aus Entwürfen von Horst Seehofer zurückgehen. © Political-Moments/imago

Wesentliche Elemente von Habecks Heizgesetz dürften auf einen Entwurf von Horst Seehofer zurückgehen. Ein Energieexperte deckt Parallelen auf.

Berlin – Durch sein neues Heizgesetz rückt Robert Habeck immer wieder ins Rampenlicht und zieht den Unmut viele Bürger sowie Koalitionspartner auf sich. Was durch die derzeitige Diskussion offenbar untergeht: Ähnliche Gedanken beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) hatte wohl das Ministerium von Horst Seehofer im Jahre 2020. Darauf verwies zunächst ein Twitter-Beitrag hin. Gab es also eine Art Vorentwurf? IPPEN.MEDIA hat mit einem Experten gesprochen.

Habecks umstrittenen Heizgesetz aus Seehofers Feder? „Entwurf geht darüber hinaus“

Einige Parallelen zwischen Habecks Heizgesetz und dem erlassenen Gebäudeenergiegesetz aus 2020 gibt es laut Matthias Leymann, der an der Bucerius Law School zum Gebäudeenergiegesetz forscht. „Eine Austauschpflicht für Heizkessel (nach 30 Jahren) ist demnach zwar bereits im geltenden Rechten vorhanden“, so der Experte gegenüber Frankfurter Rundschau von IPPEN.MEDIA.

Gleichzeitig betont er: „Der derzeit diskutierte Gesetzesentwurf geht darüber allerdings deutlich hinaus.“ So sei eine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden in der derzeit gültigen Fassung nicht vorgesehen. Das habe bei Erlass des Gesetzes 2020 auch durchaus Kritik hervorgerufen.

Änderungen am Gebäudeenergiegesetz durch Habecks Heizplan

Zum Hintergrund: Das Bundeskabinett hatte 2019 den vorgelegten Entwurf für das GEG beschlossen. Erlassen wurde das Gesetz am 8. August 2020. Leymann bestätigt gegenüber IPPEN.MEDIA: „Federführend beim Gesetzesentwurf waren das von Horst Seehofer geleitete Ministerium für Inneres, Bau und Heimat sowie das von Peter Altmaier geleitete Ministerium für Wirtschaft und Energie.“

Seit seinem Erlass 2020 sieht das Gebäudeenergiegesetz laut Leymann vor, dass Heizkessel, die mit Öl oder Gas beschickt werden, nach 30 Jahren in Betrieb grundsätzlich stillgelegt werden müssen (§ 72 Abs. 2). Das blieb im Kern unverändert. „Darüber hinaus ist derzeit lediglich der Einbau neuer Ölheizkessel ab 2026 grundsätzlich verboten (§ 72 Abs. 4)“.

Habecks neuer Entwurf soll verhindern, dass stillgelegte Gasheizkessel (unter Umständen auch Ölheizkessel) schlichtweg durch neue ersetzt werden. Stattdessen dürfen diese laut Leymann ab 2025 grundsätzlich nur noch durch eine Heizungsanlage ersetzt werden, die mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit „erneuerbaren Energien“ oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen.

Was das neue Heizgesetz von Habeck bedeutet

Im Allgemeinen gilt also: Wenn eine Öl- oder Gasheizung im Keller älter als 30 Jahre ist, muss sie ausgetauscht werden. Das geplante Verbot von Öl-und Gasheizungen bedeutet nicht, dass bereits funktionierende Heizungen zwangsläufig ausgebaut werden müssen. Solange die Heizung problemlos funktioniert, sind Eigentümer auch nach 2024 nicht dazu verpflichtet, aktiv zu werden.

Sogar dann, wenn die alte Heizung ausfällt und repariert werden muss, darf dies geschehen. Wer aber ab 2024 ein neues Gebäude errichtet, muss von vorneherein sicherstellen, dass die neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Eigentümer können jedoch individuelle Lösungen und Alternativen zur Gasheizung umsetzen.

Heizgesetz soll vor der Sommerpause greifen – Habeck will Kompromisse eingehen

Noch vor dem Inkrafttreten von Habecks Heizgesetz wächst der Unmut und die Unsicherheit der Bürger. Vor dem Hintergrund hat Habeck im Vorfeld Gesprächsbereitschaft beim Gesetz angekündigt. So könnte es Spielraum beim Starttermin geben. Statt ab 1. Januar 2024 gleich für alle Gebäude zu gelten, könnte der Beginn zunächst nur für Neubauten greifen. Beim Altbaubestand könnte mehr Zeit eingeräumt werden.

Auch bei den zugelassenen Heizungen gibt es wohl mehr Freiheiten, etwa bei der weiteren Nutzung von Holz oder Holzpellets. Besonders mit Blick auf die Städte, wo die Bebauung eng ist, will Habeck der Fernwärme eine größere Bedeutung zukommen lassen. Für schwierige Konstellationen will Habeck Förderungen und Ausnahmen von der Pflicht zum Heizungs-Umstieg ausbauen und „großzügiger“ sein.

Noch ist die Ampel-Koalition von einer Einigung rund um Habecks Heizgesetz einige Schritte entfernt. Dass sie das Gesetz vor der Sommerpause durchwinken will, lässt allerdings auf eine positive Entwicklung hindeuten. (bohy)





Quellenlink https://www.fr.de/politik/heizgesetz-habeck-gruene-ampel-energiewende-oel-gasheizung-gebaeude-gesetz-92333327.html