Große Differenzen im Bundestag bei Wahlrechtsreform


Plenarsaal

Spätestens bis zum 30. Juni kommenden Jahres soll die dazu eingesetzte Kommission einen Abschlussbericht zur Wahlrechtsreform vorlegen.


(Foto: IMAGO/Christian Spicker)

Berlin Die Ampel-Fraktionen und die Opposition im Bundestag kommen bei der seit Jahren umstrittenen Wahlrechtsreform auf keinen gemeinsamen Nenner. Die dazu eingesetzte Kommission verabschiedete am Dienstag zwar mit großer Mehrheit einen Zwischenbericht. Dieser enthält jedoch sowohl bei der angestrebten Reform zur Verkleinerung des Bundestags wie auch bei einer Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre zahlreiche Sondervoten.

Die Kommissionsmitglieder von CDU/CSU lehnen in dem Zwischenbericht das Modell von SPD, Grünen und FDP für ein neues Wahlrecht ab. Sie plädieren zudem für die Beibehaltung des Wahlalters 18 bei Bundestagswahlen – obwohl inzwischen auch in manchen Bundesländern mit CDU-Führung oder -Regierungsbeteiligung für Landtagswahlen das Alter 16 Jahre gilt.

Die Kommission wird nun in den kommenden Monaten weiterberaten. Sie soll ihren Abschlussbericht spätestens bis zum 30. Juni kommenden Jahres vorlegen.

Ausgangspunkt für das Einsetzen der Kommission war das stetige Anwachsen des Bundestags bei den vergangenen Wahlen. Mit 736 Abgeordneten ist er momentan so groß wie nie zuvor. Die Normgröße liegt bei 598 Mandaten. In den vergangenen beiden Wahlperioden hatte vor allem die CSU, aber auch die CDU eine wirkliche Reform verhindert. Beide Parteien profitierten von den bisherigen Regelungen am meisten.

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Allerdings verabschiedeten Union und SPD im Oktober 2020 gegen den Widerstand der anderen Parteien Änderungen am Wahlrecht. Diese setzen auch den jetzigen Bundestag unter Handlungsdruck, weil seinerzeit in das Bundeswahlgesetz geschrieben wurde, dass die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von 299 auf 280 reduziert werden soll. Dies müsste der Bundestag entweder bald in die Wege leiten – oder eine grundsätzliche Reform beschließen.

Mehr: Wahlrechtsreform: Union will eigenen Vorschlag machen – Verfassungsrechtler Scholz sieht Ampel-Vorstoß skeptisch



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