Gericht in Bayern zieht Grenzen der Israelkritik neu – Bayern


Es ist eine Comic-Zeichnung, eine Karikatur. Sie zeigt einen israelischen Soldaten, der einen Helm mit der Flagge Israels trägt, und eine vor ihm liegende, ein Kopftuch tragende Frau mit einem Gewehr bedroht. Der Soldat blickt dabei zugleich in einen Spiegel. Anstatt seines Spiegelbilds sieht er dort aber einen Soldaten mit Hakenkreuzbinde, der lächelnd einen am Boden liegenden Mann bedroht. Hier der Israeli, dort der Nazi, so die Botschaft der Karikatur. Ein Mann aus Coburg hatte sie während des Gazakriegs im Mai 2021 per Instagram verbreitet. Der Mann hatte noch den Hashtag #FreePalestine hinzugefügt, also “Befreit Palästina”.

Die Verbreitung dieser Karikatur ist nun vom Bayerischen Obersten Landesgericht für strafbar erklärt worden. Das ist eine erstaunlich harte Entscheidung, und sie lässt für die oft hitzigen Diskussionen um die israelische Politik hierzulande aufhorchen. Das Urteil ist bereits am 7. Oktober gefallen, erst jetzt liegt die Urteilsbegründung vor, die SZ konnte sie einsehen. Das höchste Strafgericht Bayerns hat damit das letzte Wort in einem Streit zwischen Gerichten gesprochen. Zuvor nämlich hatte das Landgericht Coburg die Ansicht vertreten, dass die Karikatur, die Israels Politik gegenüber den Palästinensern kritisiert, von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Kritik an der israelischen Politik ist sonst kein Fall für Strafrichter. Das galt bisher auch für diese besonders gehässige Form der Kritik, den Vergleich mit Verbrechen des NS-Regimes. Die Meinungsfreiheit schützt auch Meinungen, gegen die sich viel einwenden lässt. Eine strafbare Volksverhetzung ist nach dem Paragrafen 130 des Strafgesetzbuchs erst dann gegeben, wenn jemand zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe der deutschen Bevölkerung aufstachelt – in einer Weise, die den “öffentlichen Frieden” gefährdet. Diese Hürde liegt hoch. Nazi-Vergleiche genügen normalerweise nicht – seien es Bilder von Wladimir Putin mit Hitler-Bärtchen oder auch von US-Präsidenten mit Hitler-Bärtchen.

Es gehe hier um eine “Verharmlosung der Shoah”, urteilten die Richter

Nazi-Vergleiche mit Bezug ausgerechnet auf Israel lösen zwar oft besondere Entgeisterung aus. Als eine Delegation deutscher Bischöfe im Jahr 2007 Israel und die Palästinensergebiete besuchte und der Bischof Gregor Maria Hanke aus Eichstätt vor Journalisten kommentierte: “Morgens in Yad Vashem Bilder vom Warschauer Ghetto und abends ins Ghetto nach Ramallah”, da fanden viele Beobachter diesen Vergleich geschmacklos, geschichtsverzerrend, sachlich krude. Strafrechtlich belangt wurde der Bischof aber nicht.

Das Bayerische Oberste Landesgericht schlägt nun einen neuen Ton an. Die “abwegige”, bei Betrachtung der Karikatur ersichtlich werdende Gleichsetzung des Verhaltens staatlicher Organe in Israel “mit Vorgängen in deutschen Konzentrationslagern während der NS-Zeit” bedeute eine “grobe Verzerrung der geschichtlichen Fakten”, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Gericht verweist auf das Hakenkreuz, das in der Karikatur verwendet wird. Das Hakenkreuz ist grundsätzlich ein verbotenes Symbol nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs. Es ist nur legal, dieses Symbol zu zeigen, wenn man damit einen legitimen politischen Zweck verfolgt – zum Beispiel historische Aufklärung, oder etwa Warnung vor Neonazis. Die scharfe Kritik an Israels Besatzungspolitik aber sei kein solcher legitimer Zweck, schreiben die Richter.

Vielmehr gehe es hier um eine “Verharmlosung der Shoah”. Es bestehe der Anschein einer “antisemitischen Grundhaltung des Verwenders” der Karikatur. Deshalb liege eine offenkundige Distanzierung vom Nationalsozialismus “gänzlich fern”. Das Argument der Richter lautet, kurz gesagt: Wer eine solche Karikatur postet, der scheint mit den Verbrechen der Nazis eher keine Probleme zu haben. Dann aber darf er nicht ungestraft das Hakenkreuz verwenden.

Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. Für den Coburger Angeklagten muss nun bloß noch eine Strafe festgelegt werden, dafür wird noch einmal das Landgericht aktiv werden müssen. Die allererste Instanz, das Amtsgericht, hatte die Strafe ursprünglich auf 30 Tagessätze Geldstrafe à 30 Euro festlegen wollen, also insgesamt 900 Euro.



Quellenlink https://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-israel-karikatur-nazivergleich-meinungsfreiheit-1.5683671