Gericht erlaubt ukrainische Fahnen am 8. und 9. Mai


Die Berliner Polizei verbot das Zeigen von ukrainischen Fahnen am Tag der Befreiung und am Tag des Sieges. Das Verwaltungsgericht hob das Verbot jetzt auf. 

Urkainische Fahnen. 

Urkainische Fahnen. Sabine Gudath

 Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitagabend das temporäre Verbot von ukrainischen Fahnen gekippt. Das teilte das Gericht am Freitagabend mit. Fahnen der Ukraine dürfen am 8. und 9. Mai in Berlin gezeigt werden. An diesen Tagen wird der Tag der Befreiung und der Tag des Sieges begangen.

Die Berliner Polizei hatte am Freitag über ein Verbot informiert, wonach an diesen beiden Tagen das Zeigen der russischen und der ukrainischen Fahne an den Sowjetischen Ehrenmalen in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide untersagt ist. Das Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag recht. Somit ist der Verbot für ukrainische Flaggen aufgehoben worden. 

Anwalt Patrick Heinemann, der die Eilantragsteller unterstützt, sagte der Berliner Zeitung: „Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Das Verbot ukrainischer Flaggen ist – mit den Worten des Gerichts – ‚offensichtlich rechtswidrig‘. Wer von seinem Grundrecht Gebrauch macht, sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus zu bekennen, ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Zudem fehlt es für die Behauptungen der Polizei, es drohten gewaltsame Auseinandersetzungen verfeindeter Lager, ‚an jeglichen Anhaltspunkten, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (…) auszugehen‘. Es wird abzuwarten sein, ob das Land Berlin gegen die Entscheidung Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erheben wird.“

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