Gekündigt? Drei Schritte, die Sie beachten sollten


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Von: Carina Blumenroth

Sie wurden gekündigt – der Schock darüber sitzt tief. Trotzdem sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren. Welche Maßnahmen Sie jetzt ergreifen sollten.

Das normale Leben stoppt kurz und es geht dann turbulent weiter – wenn Sie gekündigt werden, machen Sie sich ganz automatisch Gedanken um Ihre Zukunft. Wie schnell können Sie einen anderen Job finden? Wie sieht die finanzielle Lage aus? Ebenso macht der Jobverlust auch etwas mit Ihrer Psyche. Das allgemeine Wohlbefinden wird angegriffen, die Lebenszufriedenheit sinkt und Sie könnten Probleme mit Ihrer mentalen Gesundheit bekommen. Das geht aus einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor. Aber was müssen Sie bei einem Jobverlust eigentlich beachten?

Kündigung bekommen: Was Sie jetzt beachten sollten

Mann liest verzweifelt Kündigung durch.
Entlassen worden? Lesen Sie sich die Kündigung genau durch. © Antonio Guillem/Imago

Auch, wenn Sie geschockt, traurig oder wütend sind, sollten Sie sich nicht komplett darin verlieren. Bei einer Kündigung kann es um Zeit gehen: Sollten Sie Kündigungsschutzklage einreichen wollen, muss dies innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung passiert sein, informiert die Anwaltskanzlei Hasselbach. Wichtig sei, wie das Portal Arbeitsabc hervorhebt, dass Sie sich die Kündigung genau durchlesen. Was ist die Kündigungsfrist? Wie sind die Details aufgebaut? Stimmt der mögliche Kündigungsgrund?

Kündigung: Seien Sie vorsichtig bei Unterschriften

Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Umgang mit der Arbeit innerhalb der Kündigungsfrist: Müssen Sie mit der Firma verhandeln, kann es ratsam sein, dass Sie sich rechtlichen Beistand holen. Als Laie können Ihnen Formfehler unterlaufen, die Ihnen letztendlich schaden. Lassen Sie sich nicht zu einer unüberlegten Unterschrift drängen.

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Arbeitssuchend melden – was Sie nach einer Kündigung tun müssen

Auch, wenn vieles jetzt noch unklar ist und Sie keine Ahnung haben, wie es weitergeht, sollten Sie sich nach der Kündigung schnell arbeitssuchend melden. Das sorgt dafür, dass Sie sich finanziell keine allzu großen Sorgen machen müssen. Die Gewerkschaft Verdi teilt mit, dass Sie sich innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, persönlich bei der nächstgelegenen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden müssen. Dies ist vor allem so, wenn die Kündigungsfrist kürzer als drei Monate andauere, informiert das Portal Arbeitsrecht Online. Grundsätzlich seien alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Falls Sie dies nicht tun, droht Ihnen eine Sperre des Arbeitslosengelds.

Was tun, wenn Sie bei Erhalt der Kündigung krank sind?

Wer eine Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit erhält, muss sich direkt am ersten Tag arbeitssuchend melden, sobald man wieder gesund ist.

Kündigung: Was muss ich tun?

  1. Nichts voreilig unterschreiben
  2. Möglicherweise Kündigungsschutzklage einreichen
  3. Arbeitssuchend melden

Kündigung: Formalitäten in Gang gesetzt, der erste Schock ist verdaut

Haben Sie alle notwendigen Formalitäten in Gang gesetzt, nehmen Sie sich erst einmal Zeit, über alles nachzudenken. Der erste Schock mag verdaut sein, allerdings sollten Sie sich jetzt etwas Zeit geben, zu überlegen, wie Sie jetzt weitermachen wollen. Welche Arbeit können Sie sich vorstellen und worauf legen Sie persönlich Wert? Das sollten Sie nicht übereilen. Jetzt einfach auf die Schnelle irgendeinen Job anzunehmen, wird nicht die ideale Lösung sein. Sehen Sie verschiedene Stellenanzeigen durch, bringen Sie Ihren Lebenslauf auf den aktuellen Stand und tauschen Sie sich erst einmal mit der Familie oder Freundinnen und Freunden darüber aus, falls Sie gerade alleine keine geeignete Lösung finden.



Quellenlink https://www.merkur.de/leben/karriere/kuendigung-fristen-abfindung-unterschrift-aufhebung-arbeitsrecht-zr-92096459.html?cmp=defrss