Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 sind an der Reihe


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Führerschein Deutschland
Alle alten Führerscheine müssen zeitnah umgetauscht werden. © Oliver Berg/dpa

Die nächste Frist des Führerschein-Pflichtumtauschs steht an: Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.

Landkreis – Zum Hintergrund: Alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen in einen neuen EU-Führerschein schrittweise umgetauscht werden. Das einheitliche und fälschungssichere Muster soll innerhalb der EU für mehr Sicherheit sorgen. Allgemein gilt, dass alle ausgestellten Führerscheine – auch solche mit einem Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar 2013 – nur noch 15 Jahre gültig sind. Im Anschluss ist eine Erneuerung notwendig. Aufgrund des organisatorischen Aufwands erfolgt der Umtausch stufenweise. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033, wobei für die meisten Geburtsjahrgänge die Umtauschpflicht schon früher anfällt.

Die Jahrgänge bis 1964 waren bereits an der Reihe. Fahrerlaubnisinhaber, die zwischen 1965 und 1971 geboren sind, haben noch bis 19. Januar 2024 Zeit, ihren Führerschein umzutauschen. Alle übrigen Inhaber (Jahrgänge 1971 oder später) von grauen beziehungsweise rosa Papierführerscheinen müssen bis spätestens 19. Januar 2025 ihre Fahrerlaubnis in einen neuen EU-Führerschein gewechselt haben. Danach erfolgt der Umtausch von unbefristeten Kartenführerscheinen, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Bearbeitung dauert zwischen sechs und zehn Wochen

Zu beachten ist, dass die Bearbeitung des neuen Führerscheins zwischen sechs und zehn Wochen dauert. Während eine Antragstellung vor Ort beziehungsweise über die Gemeinde etwas schneller geht, ist bei einer Online-Antragstellung mit einem längeren Zeitraum zu rechnen. Eine Terminvereinbarung ist unter www.landkreis-muenchen.de/themen/mobilitaet/fuehrerschein möglich.

Da bei der persönlichen Antragstellung die Identität nachzuweisen ist, muss der Antragsteller entweder einen Personalausweis mit aktueller Meldeanschrift oder einen Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung mitbringen. Außerdem sind ein aktuelles, biometrisches Lichtbild sowie der alte Papierführerschein mitzubringen.

Der Umtausch per Onlinebeantragung und Direktversand kostet 30,55 Euro. Die gleichen Kosten kommen auf Führerscheininhaber zu, die den Antrag vor Ort stellen, aber die neue Fahrerlaubnis schicken lassen. Rund fünf Euro günstiger ist es, den neuen Führerschein vor Ort zu beantragen und ihn auch selbst abzuholen, sobald er fertig ist – dieser Vorgang kostet laut Landratsamt 25,30 Euro.  mm



Quellenlink https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/unterhaching-ort29619/fuehrerscheinumtausch-frist-papierfuerherschein-92529081.html