Freistaat mit Finanzspritze für Betroffene – das steckt dahinter


  1. Startseite
  2. Bayern

Nach den Unwettern der vergangenen Wochen haben viele Menschen in Bayern hohe Sachschäden. Nun kommt der Freistaat Sturmgeplagten bei der Steuer entgegen. Wer jetzt Geld zurück bekommt.

München – Erst Hitze, dann Sturm: In den letzten Wochen wurden viele Menschen von starken Unwettern mit Hagel und Orkanböen heimgesucht. In manchen Teilen Bayernsentstanden dabei hohe Sachschäden, wie etwa im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, wo die Gemeinde Bad Bayersoien von einem Hagelsturm schwer getroffen wurde. Viele Menschen sehen sich dadurch nun auch hohen Reparaturkosten entgegen. Für all jene hat das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat nun Abhilfe versprochen. Wichtig: Die Finanzspritze soll schnell und unbürokratisch erfolgen. Doch wer darf auf das Geld hoffen?

Steuerentlastung in Bayern: Diese Voraussetzungen muss man erfüllen

Wie die Lohnsteuerhilfe München in einer Mitteilung erklärt, müssen die Schäden vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Heißt, bei den Sachgegenständen muss es sich um existentiell notwendige Güter handeln. Darunter fallen beispielsweise Wohngebäude, Möbel, Hausrat und Kleidung. Ebenfalls können notwendige Leistungen im Zusammenhang mit dem Sturm geltend gemacht werden: etwa Kosten für Sachverständige, Entsorgung und Darlehenszinsen für die Wiederbeschaffung sofern die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Nicht erstattet werden Luxusgüter, wie Schmuck oder Gemälde. Auch Autos, Garagen, Keller und Terrasse, Garten und Ferienhaus werden dabei als verzichtbar betrachtet und fallen nicht in die Steuerberücksichtigung.

(Übrigens: Unser Bayern-Newsletter informiert Sie über alle wichtigen Geschichten aus dem Freistaat. Melden Sie sich hier an.)

Wie vorgehen im Schadensfall? Was Betroffene wissen sollten

Zu allererst sollte der Betroffene Kontakt mit seiner Versicherung aufnehmen, rät die Lohnsteuerhilfe München. Elementarschaden-, Wohngebäude- und Hausratsversicherungen können viele Kosten bereits erstatten. Darunter Schadensbeseitigung, Wiederherstellung oder -beschaffung und auch Folgekosten, etwa wenn man in Folge des Unwetters vorübergehend in ein Hotel ziehen musste.

Nach den heftigen Unwettern haben viele Menschen in Bayern einen hohen finanziellen Schaden. Das Bayerische Finanzministerium hat nun bekannt geben, dass diese Personen unter bestimmten Voraussetzungen Geld von der Steuer zurückkriegen können.
Vom Sturm Geschädigte können in Bayern Steuerentlastungen beantragen. © Imago

Wenn kein Versicherungsschutz gegeben ist oder die Versicherung den Schaden nur teilweise erstattet, können Sturmgeschädigte einen Teil der Kosten bei der Steuererklärung ansetzen, wenn sie gewisse Kriterien erfüllen. So müssen Betroffene bei außergewöhnlichen Belastungen auch immer einen Teil selbst tragen. Dieser bemisst sich an der Summe der Einkünfte, dem Familienstand und der Kinderzahl im Haushalt. Erst was über diesen Betrag hinaus geht, kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgezogen werden. Dabei gilt: Innerhalb von einer Frist von drei Jahren nach dem Schadenszeitpunkt muss mit den Wiederinstandsetzungen begonnen werden. Wird die Frist überschritten, ist kein Steuerbonus mehr möglich, teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern mit.

Wer den Schaden beseitigt ist auch auf der Suche nach Handwerkern. Hier sollten Betroffene allerdings genau drauf achten, an wen sie sich wenden, rät Obermeister und Innungssprecher Michael Voigt aus Friedberg (Landkreis Augsburg).

Was ist unter Steuererleichterung gemeint?

Die Maßnahmen, mit denen das Finanzamt den Betroffenen unter die Arme greifen kann sind unter anderem die Stundung von Steuern, die Minderung von Steuervorauszahlungen und die Aufschiebung von Vollstreckungsmaßnahmen. Auch Sonderabschreibungen sind denkbar. Privathaushalte, denen durch die Unwetter eine existenzielle Notlage droht, können auch finanzielle Hilfe durch Härtefonds beim zuständigen Landratsamt beantragen.

Alle News und Geschichten aus dem Freistaat sind auch auf unserer Facebook-Seite Merkur Bayern zu finden.



Quellenlink https://www.merkur.de/bayern/vom-unwetter-getroffen-freistaat-entlastet-buerger-fuer-sturmschaeden-bei-steuer-92529778.html