Förderung der Kindertagespflege auch ohne Satzung


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Von: Sandra Busch

Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) im Stadtparlament.
Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) im Stadtparlament. © Renate Hoyer

Frankfurt hat zwar keine Satzung zur Förderung der Kindertagespflege, erhält aber dennoch 2,7 Millionen Euro im Jahr vom Land.

Frankfurt hat – anders als die meisten anderen hessischen Städte – bisher keine Satzung über die Förderung der Kindertagespflege. Fördermittel des Landes sind der Stadt aber dadurch nicht entgangen. „Eine Landesförderung kann auch ohne Satzung beantragt und in Anspruch genommen werden“, sagte Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) am Donnerstag im Stadtparlament auf Frage des Stadtverordneten Haluk Yildiz (BFF-BIG). Mehr als 2,7 Millionen Euro Fördersumme habe es im vergangenen Jahr gegeben, die „vollständig an die Tagesfamilien weitergeleitet wurden“.

Weber hatte vergangene Woche angekündigt, dass eine Satzung 2024 kommt. Dann könnte die 2018 vom Land eingeführte Pauschale für die Teilnahme an Kursen zum Bildungs- und Erziehungsplan, die BEP-Pauschale, von der Stadt beantragt werden. Da es noch keine Satzung gibt, hatte sich die Stadt dazu entschieden, bis zur Einführung eine „Qualitätspauschale“ auf eigene Kosten zu zahlen. „Damit Frankfurter Tagesfamilien nicht aufgrund der fehlenden Satzung gegenüber Kindertagespflegepersonen in anderen hessischen Kommunen benachteiligt werden“, sagte Weber. Die Qualitätspauschale habe die Stadt im vergangenen Jahr 55 000 Euro gekostet, im Jahr davor 47 000.

Die fehlende Satzung kritisierte CDU-Stadtverordnete Sara Steinhardt. Sie spricht von knapp 100 000 Euro Schaden, der der Stadt deswegen entstanden sei. Die Satzung müsse daher endlich erstellt werden. sabu



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