Energiepreispauschale auch für Senioren? Rentenpräsidentin äußert sich


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Von: Tanja Koch

Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, spricht nach dem Rundgang mit Sozialminister Heil durch die Reha-Klinik Seehof der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, fordert, erweiterte Hinzuverdienst-Möglichkeiten für Rentner und Rentnerinnen. (Archivfoto) © Soeren Stache/dpa

Sollte die Bundesregierung das Energiegeld auch Renten-Beziehenden genehmigen? Die Rentenpräsidentin verweist auf die bereits hohe Rentenanpassung.

Berlin/Frankfurt – Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, hat Zweifel bezüglich einer möglichen Ausweitung der Energiepreispauschale auf Rentner:innen geäußert. „Viele Rentner können durch die hohe Rentensteigerung jetzt monatlich über einen ordentlichen zusätzlichen Auszahlungsbetrag verfügen“, sagte Roßbach der Rheinischen Post auf die Frage, ob die Bundesregierung hier nachbessern müsse. Roßbach verwies ferner darauf, dass ärmere Rentner:innen ein erhöhtes Wohngeld beziehen.

Arbeitnehmer:innen und Selbstständige sollen im Herbst 300 Euro als Energiepreispauschale erhalten. Rentner:innen und Student:innen bleiben außen vor. Insbesondere Sozialverbände verlangen, dass auch Beziehende von Altersbezügen berechtigt sein sollen. Zum 1. Juli waren die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent gestiegen. Die Preissteigerungsrate liegt aktuell aber noch darüber. Roßbach sagte dazu: „Wir hatten jetzt gerade die höchste Rentenanpassung seit annähernd vier Jahrzehnten. Hierdurch wird die hohe Preissteigerung, die in diesem Jahr erwartet wird, deutlich abgemildert.“

Roßbach plädierte zugleich dafür, die ausgeweiteten Hinzuverdienst-Möglichkeiten für arbeitende Rentner zu verlängern. „In der Pandemie wurden die Hinzuverdienst-Möglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner erheblich verbessert. Das könnte man jetzt fortführen“, sagte sie. Noch für 2022 gilt, dass bei vorgezogenen Altersrenten bis zu 46.060 Euro zur Rente dazuverdient werden können, ohne dass diese gekürzt wird. Ab 2023 soll wieder die ursprüngliche Grenze von 6300 Euro pro Kalenderjahr gelten.

Energiegeld auch für Rentner:innen? Roßbach fordert Hinzuverdienst-Möglichkeiten

Die Präsidentin der Rentenversicherung ging zudem davon aus, dass der jetzige Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent bis Ende 2024 konstant bleiben kann. „Wir sind vor allem ein Spiegel des Arbeitsmarktes, und der ist unglaublich robust – trotz Corona-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine“, betonte Roßbach.

„Wir erleben ein Rekordniveau bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.“ Die Beitragseinnahmen lägen in den ersten fünf Monaten dieses Jahres um sechs Prozent über dem Vorjahreswert. (tk/dpa)



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