Drohnenangriffe – Bundesregierung: Ukraine darf sich auch außerhalb ihres Staatsgebiets verteidigen
Regierungssprecher Hebestreit verwies in Berlin darauf, dass das Land seit mehr als neun Monaten von Russland angegriffen werde. Die Ukraine habe ein verbrieftes Recht auf Selbstverteidigung, das sich aus Artikel 51 der UN-Charta ergebe, sagte er. Sie sei nicht verpflichtet, die Verteidigungsanstrengungen auf das eigene Staatsgebiet zu beschränken. Die Meldungen über Explosionen auf russischen Luftwaffenstützpunkten wollte er ansonsten aber nicht bewerten.
Nach russischen Angaben wurden in den vergangenen Tagen bei Drohnenangriffen auf drei Stützpunkte in Zentralrussland drei Menschen getötet und zwei Flugzeuge beschädigt.
Weiterführende Informationen
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Diese Nachricht wurde am 07.12.2022 im Programm Deutschlandfunk gesendet.