Dealer aus Kinderzimmer: Darum muss „Shiny Flakes“ nicht in U-Haft | Regional


Von: M. KLUG

Leipzig – Im Falle einer erneuten Verurteilung drohen Maximilian Schmidt (27) alias „Shiny Flakes“ zwischen sechs und neun Jahren Knast.

Trotz neuer Anklage wegen Drogenverkaufs während seiner Bewährungszeit darf der als „Kinderzimmer-Dealer“ berühmt gewordene Leipziger auf freiem Fuß bleiben.

Wie BILD aus Justizkreisen erfuhr, soll seine Bekanntheit der Grund dafür sein, dass Schmidt nicht wieder hinter Gittern sitzt.

„Auf einen Haftbefehl wurde verzichtet, weil der Fall und der Herr selbst durch die Medien bereits sehr bekannt sind und somit der Haftgrund der Fluchtgefahr nicht gesehen worden ist“, so ein Justizinsider zu BILD.

Heißt: Das Gericht geht offenbar nicht davon aus, dass sich Maximilian Schmidt unerkannt absetzen könne. Schließlich diente sein Fall als Anregung für die Netflix-Serie „How to Sell Drugs Online (Fast)“ und in der Doku „Shiny_Flakes: The Teenage Drug Lord“ trat Schmidt sogar selbst auf.

Viel Knast-Erfahrungen hat Schmidt bislang nicht gesammelt. Obwohl er 2015 zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt wurde, befand er sich die meiste Zeit auf freiem Fuß, da er als Zeuge in unzähligen Folgeverfahren geladen war.

2019 wurde die Haftstrafe gänzlich zur Bewährung ausgesetzt. Wie BILD erfuhr, soll bereits in den kommenden Wochen über die Zulassung der neuen Klage und die Eröffnung des Verfahrens gegen Schmidt und vier Komplizen entschieden werden.

Drogen, die damals im Kinderzimmer des Dealers entdeckt wurdenw

Drogen, die damals im Kinderzimmer des Dealers entdeckt wurden

Foto: Bernhard Nathke



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