Datenschutz – Darf die Bundesregierung auf Facebook sein?


“Ich muss prüfen, ob das den Regeln, den Gesetzen, die der Gesetzgeber selbst erlassen hat, entspricht”, erklärt er. Das Ergebnis, bei dem er sich mit Kolleginnen und Kollegen in Deutschland und in Europa einig weiß: “Eine Nutzung in dieser Form ist nicht rechtskonform.” Facebook sammele “zu viele Daten der Nutzenden” und werte sie aus.

Das Problem: Man weiß nicht genau, wie und für welche Zwecke Facebook diese Daten verarbeitet. Entweder müsste demnach das zum Meta-Konzern gehörende soziale Netzwerk seine Praxis ändern oder Kelber ordnet gegebenenfalls an, die vom Bundespresseamt betreute Fanpage der Bundesregierung zu schließen. Ob das der Fall sein wird, will der Bundesdatenschutzbeauftragte nach eigener Aussage “bald” entscheiden.

Bundesregierung nun auch auf Instagram

Noch wertet Kelbers Behörde die Antwort des Bundespresseamts auf eine sogenannte “Anhörung” vom Juni 2022 aus. Das Schreiben forderte dazu auf, zum Betrieb der Facebook-Fanpage Stellung zu nehmen. Unterdessen ist die Bundesregierung seit Kurzem auch auf Instagram zu finden, ebenfalls zum US-Konzern Meta gehörig.

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Kelber will allerdings nicht unterstellen, seine Bedenken wegen mangelnden Datenschutzes würden von den Verantwortlichen nicht ernst genommen. Es habe “große Bemühungen der Bundesregierung gegeben”, Aussagen und Material von Facebook zu erhalten, um die Fanpage rechtskonform betreiben zu können. “Das hat Facebook in dieser Form verweigert und nur seinen Standard herausgegeben”, so Kelber. Und das habe nicht ausgereicht.

Irland müsste Datenschutz prüfen

Grundsätzlich müssen soziale Netzwerke alle Vorgaben des europäischen Datenschutzes einhalten, betont Kelber. Es gebe viele Beschwerden. Die Untersuchungen dazu allerdings liegen bei der Behörde, in deren Land das Unternehmen seinen europäischen Hauptsitz hat. Im Falle von Meta ist das Irland.

“Irland handelt einfach nicht oder handelt viel zu langsam”, kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte. “Wir haben dort teilweise Beschwerden über einfachste Dinge, die über vier Jahre dauern, bis die Bürgerinnen und Bürger aufgeben.”





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