Corona-Regeln beendet, jetzt zurück ins Büro?

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist früher als erwartet weggefallen. Bundeseinheitliche Regeln seien nicht mehr nötig. Was das für Sie bedeutet.
Vor knapp drei Jahren ist die Corona-Pandemie ausgebrochen, das Leben der Menschen weltweit wurde beeinflusst – so auch die Arbeitswelt. Schutzmaßnahmen und Homeoffice-Regelungen sollten die Verbreitung der Krankheit eindämmen. Offiziell beendet ist die Corona-Pandemie nicht, allerdings gehen Infektionszahlen zurück und Maßnahmen werden fallengelassen. Am 25. Januar beschloss die Bundesregierung in einer Kabinettssitzung das Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 02. Februar 2023. Damit endet die Verordnung zwei Monate früher als eigentlich vorgesehen. Was das für Ihren Arbeitsalltag bedeuten kann.
Ende der Schutzverordnung = Zurück ins Büro?

Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig.
Die Corona-Arbeitschutzverordnung war seit dem 01. Oktober 2022 gültig, sie verpflichtete die Arbeitgeber auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen. Mit der Verordnung war für viele Unternehmen auch die Umsetzung von Homeoffice einfacher möglich. Dies fällt jetzt weg, denn ein Recht auf Homeoffice bestehe jetzt nicht mehr. Allerdings könnten Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dennoch die Arbeit von zu Hause ermöglichen. „Maßgeblich ist, welche Regelungen zum Homeoffice im Unternehmen gelten, gesetzliche Vorgaben gibt es nicht“, sagt Dr. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). Allerdings könne der Arbeitgeber auch im Rahmen des Direktionsrechts beschließen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder vor Ort arbeiten müssen. Bestehen allerdings betriebliche Vereinbarungen, wie beispielsweise Individual- oder Betriebsvereinbarung, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter entsprechend aus dem Homeoffice arbeiten.
Plötzlich wieder Büro? Wagen Sie sich kleinschrittig daran
Bei der Arbeit aus dem Homeoffice hat sich Ihre Tagesstruktur vermutlich ein bisschen verändert. Vielleicht haben Sie länger geschlafen oder mit einer bequemen Jogginghose gearbeitet. Dann direkt wieder die volle Arbeitszeit aus dem Büro? Das kann schwer sein und Sie sollten es nicht überstürzen: „Gehen Sie zunächst erst einen Tag in der Woche ins Büro und steigern Sie die Tage dann“, empfiehlt Nils Backhaus, Psychologe bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), gegenüber der dpa. Laut Backhaus wünschten sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Hybridmodell, also eine Mischung aus Homeoffice und Büro. Kommunikation und kreative Prozesse würden seiner Meinung nach besser im Büro gelingen, allerdings sollte dauerhafte Präsenz im Büro nicht das Ziel sein.