BGH – Europäischer Gerichtshof soll über Stornokosten bei Reiserücktritt zu Beginn der Corona-Pandemie entscheiden


Der Bundesgerichtshof legte den europäischen Richtern die Frage vor, welches Datum in dem Fall entscheidend sei: der Rücktritt von der Reise oder der ursprünglich geplante Reisebeginn. Der Kläger hatte für April 2020 eine Pauschalreise nach Japan gebucht. Schon Ende Februar verhängte Japan aber strenge Corona-Maßnahmen, woraufhin er die Reise stornierte und 1.500 Euro Stornokosten zahlen musste. Bis der EuGH die Frage des Bundesgerichtshofs beantwortet hat, ist das Verfahren ausgesetzt.
(Az. X ZR 53/21)
Diese Nachricht wurde am 02.08.2022 im Programm Deutschlandfunk gesendet.