Bayern kippt Maskenpflicht in Arztpraxen – Regel für Patienten und Besucher bleibt


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Von: Felix Herz

„Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich“, sagt Klaus Holetschek – und lässt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen auslaufen.

München – In Bayern fallen die nächsten Corona-Maßnahmen. Nun sind die Arztpraxen, beziehungsweise deren Beschäftigte dran. Wie der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag, 19. Januar, mitteilte, lässt er eine weitere Regelung zum Februar hin auslaufen.

Corona-Masken fallen in bayerischen Arztpraxen – aber nur für die Beschäftigten

Ab 1. Februar müssen Beschäftigte in Arztpraxen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Selbiges gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Holetschek teilte mit, dass die landeseigene Regelung mit dem 31. Januar auslaufen werde. „Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich“, sagte Holetschek. Man habe sich im Vorfeld intensiv mit Ärzten dazu abgestimmt.

Ein Bild, das – zumindest fürs Erste – in Bayern der Vergangenheit angehören wird. Beschäftigte in Arztpraxen müssen keine Maske mehr tragen. (Symbolbild)
Ein Bild, das – zumindest fürs Erste – in Bayern der Vergangenheit angehören wird. Beschäftigte in Arztpraxen müssen keine Maske mehr tragen. (Symbolbild) © Westend61 / IMAGO

Wegen der Infektionsschutzregelung in Deutschland bleibt es aber bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderem in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen. Nach aktuellem Stand gilt diese Regel bis Anfang April – Holetschek forderte aber von der Bundesregierung, diese vorzeitig auslaufen zu lassen, am besten schon im Februar.

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Maskenpflicht fällt im Fernverkehr – Holetschek fordert neue Entscheidungsgewalt

Die Infektionszahlen insbesondere nach Weihnachten, aber auch die aktuellen, würden zeigen, dass es infektionsschutzrechtlich nicht mehr angezeigt sei, Masken verpflichtend vorzuschreiben, erklärte der Gesundheitsminister. Da der Bund ab 2. Februar auch die Maskenpflicht im Fernverkehr aufhebe, sei dies ein guter Zeitpunkt, die verbleibenden Maskenpflichten auszusetzen. „Es wäre ein längst überfälliges Zeichen für Normalität“, merkte Holetschek an.

Dass in speziellen Fällen weiterhin Masken getragen werden sollten, verneint Holetschek indes nicht. Die Entscheidung über eine solche Pflicht sollte jedoch künftig nicht mehr in den Händen der Politik liegen, sondern jenen obliegen, die darin Sachkompetenz hätten – und das seien die Einrichtungen selbst. (fhz/dpa)

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