An wen kann ich mich wenden?


  1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Wohnen

Erstellt:

Die Nebenkostenabrechnung ist in Zeiten der Energiekrise oft ein unangenehmes Thema. So prüfen Sie, ob die Rechnung wirklich korrekt ist.

Alles wird teurer, inklusive Strom und Gas. In Zeiten der Energiekrise lohnt es sich mehr denn je, sich die eigene Nebenkostenabrechnung einmal genauer anzusehen. Da auch für die Vermieter alles teurer wird, diese die Preiserhöhung aber gar nicht so leicht an die Mieter weitergeben können, wie sie gerne wollen, wird schon einmal getrickst. Damit Sie nicht zu den Mietern gehören, die von ihrem Vermieter über den Tisch gezogen werden, können Sie Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen. Sollte sich tatsächlich ein Fehler, ob beabsichtigt oder nicht, eingeschlichen haben, greift der Verbraucherschutz und Sie können Ihre Rechte einfordern. Verbraucherzentralen und Mietervereine helfen dabei.

Nebenkostenabrechnung mit Geldscheinen. Bei der Nebenkostenabrechnung können Fehler passieren, die richtig teuer werden können.
Nebenkostenabrechnung (Symbolbild) © IMAGO/Sascha Steinach

Verbraucherzentrale oder Mieterverein: Wann sollte man sich an die Experten wenden?

Für eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung kann es verschiedene Gründe geben. Skepsis vonseiten des Mieters ist nur einer von vielen Anlässen. Es kann außerdem vorkommen, dass eine Abrechnung zu spät gestellt wurde, dass einzelne Beträge oder Rechnungspositionen schwammig oder unklar erscheinen, dass Nachzahlungen verlangt werden, die gar nicht im Mietvertrag vereinbart waren oder dass schlichtweg ein ehrlicher Fehler passiert ist. In all diesen Fällen kann der Verbraucherschutz helfen, denn auch Mieter haben Rechte.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind diese Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern festgehalten und die Anwälte und Experten für Mietrecht, die für Verbraucherzentralen und Mietervereine arbeiten, kennen sich mit diesen Gesetzen bestens aus. 

Wem seine Nebenkostenabrechnung seltsam vorkommt, der sollte sich aber zuallererst mit seinem Vermieter in Verbindung setzen. Dieser ist per Gesetz dazu verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung transparent zu machen. Wenn der Vermieter aber nicht die nötigen Informationen herausgibt, die Abrechnung nicht ändern will oder der Mieter anderweitig ein schlechtes Gefühl hat, lohnt es sich, die Experten einzuschalten. Allerdings ist dieser Service nicht ganz umsonst, es sei denn, man ist bereits Mitglied in einem Mieterverein. Wenn nicht, können sowohl bei Verbraucherzentralen als auch bei Vereinen Kosten von etwa 60 bis 80 Euro die Stunde für eine umfangreiche Beratung anfallen. Am besten meldet man sich bei den jeweiligen Stellen in der eigenen Gemeinde.

Abrechnungs-Details, bei denen man aufpassen sollte: Wann der Verbraucherschutz greift

Das erste Detail, auf das Mieter achten sollten, ist das Datum der Abrechnung. Per Gesetz sind Vermieter dazu verpflichtet, dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen zu lassen. Das heißt: Die Nebenkostenabrechnung von 2021 muss dem Mieter spätestens am 31.12.2022 vorliegen. Sollte die Abrechnung erst später kommen, hat der Vermieter nicht mehr das Recht, etwaige Nachforderungen zu stellen. Diese Regelung soll den Mieter vor herausgezögerten Forderungen schützen. Andersherum verfällt ein Guthaben des Mieters mit diesem Stichtag nach 12 Monaten aber nicht und muss auch danach noch ausgezahlt werden.

Ausnahmen: Wenn die Verspätung der Nebenkostenabrechnung nachweislich nicht die Schuld des Vermieters (sondern zum Beispiel die der Post) ist, kann das unter Umständen geltend gemacht werden.

Darüber hinaus überprüfen die Mietrechtsexperten die Nebenkostenabrechnung auf etwaige Ungereimtheiten. Dabei schauen sie sich je nach Fall die Abrechnung als Ganzes sowie die einzelnen Positionen auf der Rechnung an. Dazu gehören zum Beispiel die Wasserversorgung und Abwasser, Müllabfuhr, Straßen- und Hausreinigung, Fahrstuhl, Haftpflicht, Grundsteuer, Gartenpflege, Winterdienst und Kosten für Schornsteinfeger und Hausmeister. Wenn das Haus eine Zentralheizung hat, gehören auch die Heizkosten zu diesen Betriebskosten.

Die Experten beurteilen die Nebenkostenabrechnung anhand der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und können dem Mieter auch helfen, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn der Vermieter tatsächlich gegen eine der Vorschriften verstoßen haben sollte.

Alles rund um Haushalts- und Garten-Tipps finden Sie im regelmäßigen Wohnen-Newsletter unseres Partners Merkur.de. Hier anmelden!

Nebenkosten in der Energiekrise: Tappen Sie nicht in diese Rechnungs-Fallen

Besonders in Zeiten der Energiekrise ist das Thema Nebenkosten ein schmerzhaftes. Die Preise für Gas und Strom schießen in die Höhe und werden von Anbietern an Vermieter weitergegeben, die sie wiederum auf die Mieter abwälzen wollen. Ganz so einfach ist das aber nicht. Zuerst einmal ist der Vermieter verpflichtet, für seine Mieter den bestmöglichen Deal zu suchen. Einfach ohne weitere Recherche die Kosten hochzuschrauben, ist demnach nicht erlaubt.

Wenn Ihr Vermieter aber ein Trickser ist, dann kann er die gestiegenen Kosten für Energie auch anderweitig auszugleichen versuchen. Passen Sie auf, dass auf Ihrer Nebenkostenabrechnung zu den bereits genannten keine „sonstigen“ oder „allgemeinen Betriebskosten“ aufgelistet sind. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kostenstellen transparent zu machen und allgemeine Formulierungen haben auf Nebenkostenabrechnungen nichts zu suchen. Auch auf überhöhte „Eigenleistungen des Vermieters“ sowie „Reparaturen und Wartungen“ sollten Sie ein genaues Auge werfen. Ab 2023 müssen sich Vermieter zudem an der CO2-Abgabe fürs Heizen beteiligen und somit einen Teil der Nebenkosten übernehmen.



Quellenlink https://www.fr.de/ratgeber/wohnen/nebenkostenabrechnung-pruefen-lassen-mieter-fehler-betriebskosten-wohnung-zr-91990443.html?cmp=defrss