Amtsgericht Zwickau: Veröffentlichung von Hitler-Fotos führt nicht zu Urteil

Der Angeklagte hat ein Geständnis abgelegt. Doch die Erklärung, dass er sich vom braunen Gedankengut getrennt habe, nachdem er die KZ-Gedenkstätte Buchenwald besucht hat, war wenig glaubwürdig.Fühlte sich der im Juni 2020 gerade 18 Jahre alte Mann im vermeintlich anonymen Internet sicher oder wusste er tatsächlich nicht, dass er sich mit der Verherrlichung des Holocaust und der Glorifizierung von …
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