Afghanistan – Internationaler Strafgerichtshof darf gegen Taliban und IS ermitteln


Das entschieden die Richter in Den Haag. Sie sind nicht davon überzeugt, dass die Taliban-Führung in Afghanistan selbst Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung habe. Der Chefankläger, Khan, will zunächst gegen die militant islamistischen Taliban sowie die Terrorgruppe IS ermitteln. Mögliche Kriegsverbrechen sind Angriffe auf die Zivilbevölkerung, illegale Hinrichtungen, Verfolgung von Frauen sowie Verbrechen gegen Kinder.
Afghanistan wollte 2020 die Verfolgung selbst übernehmen. Dagegen hatte die Anklage Einspruch erhoben. Der Internationale Strafgerichtshof ist ein sogenanntes Komplementärgericht, das nur dann eintritt, wenn die nationale Justiz das nicht will oder nicht in der Lage ist.
Diese Nachricht wurde am 31.10.2022 im Programm Deutschlandfunk gesendet.