Soforthilfe: Entlastung von Erdgas- und Wärme-Kund*innen im Dezember 2022


Soforthilfe: Entlastung von Erdgas- und Wärme-Kund*innen im Dezember 2022

Die Preise auf dem Energiemarkt sind sehr stark gestiegen. Deshalb waren viele Energieversorger – so auch die SWM – gezwungen, ihre Preise deutlich zu erhöhen. Durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) hat die Bundesregierung eine Soforthilfe für Erdgas beschlossen, um die Bürger*innen und kleinere Unternehmen zu entlasten. Die Soforthilfe ist eine Übergangslösung für die geplante Gaspreisbremse, die Anfang 2023 als eine weitere Entlastungsmaßnahme greift.

Die SWM setzen diese Entlastung unverzüglich um. Für die allermeisten Kunden bedeutet das, dass sie im Dezember keinen Abschlag für Wärme oder Erdgas zahlen müssen.

Wer erhält die Soforthilfe?
Von der einmaligen Soforthilfe für Erdgas profitieren die Erdgaskund*innen der SWM, insbesondere Haushaltskund*innen und kleine und mittelständische Unternehmen bis zu einem Jahres-verbrauch von 1.500.000 Kilowattstunden (kWh).

Wie erfolgt die Soforthilfe?
In einem ersten Schritt erhalten die berechtigten Kund*innen eine vorläufige Leistung. Hierzu werden bei Lastschrifteinzug die Erdgas-Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember 2022 nicht eingezogen oder wieder zurückgebucht. Wenn im Dezember keine Abschlags- oder Vorauszahlung vorgesehen ist, wird die Voraus- /Abschlagszahlung im Januar 2023 nicht eingezogen.

Sollten Kund*innen monatliche Zahlungen selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen diese Kund*innen die Zahlung für Dezember oder – wenn im Dezember keine Zahlung zu leisten ist – für Januar nicht leisten.

Wenn im Dezember und Januar keine Abschlagszahlung vorgesehen ist, wird der Entlastungsbetrag bis zum 31. Januar 2023 durch die SWM ausgezahlt.
In einem zweiten Schritt wird der Entlastungsbetrag Erdgas ermittelt. Dieser wird spätestens mit der ersten Rechnung, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember 2022 umfasst, berücksichtigt. Dabei wird die vorläufige Leistung – siehe Schritt 1 – verrechnet.

Kund*innen erhalten eine Entlastung in Höhe von einem Zwölftel ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zu dem am 1. Dezember 2022 geltenden Brutto-Arbeitspreis. Der Jahresverbrauch wird anhand der Werte ermittelt, die der Erdgas-Lieferant im September 2022 prognostiziert hat.

Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Umfassende Infos und Erläuterungen auf der SWM Homepage: https://www.swm.de/entlastungsmassnahmen



Quellenlink https://www.nachrichten-muenchen.com/soforthilfe-entlastung-von-erdgas-und-waerme-kundinnen-im-dezember-2022/182416/