„Sie sind ein Blender“: Kinderschänder muss ins Gefängnis


Er missbrauchte Kinder – dafür muss Daniel B. jetzt ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den Sex-Täter jetzt zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Richter Matthias Braumandl rügte den Angeklagten als „Blender“, der sich das Vertrauen von Mädchen erschleiche.
München – Es sind harte Worte eines Münchner Richters! Am Landgericht verurteilte Matthias Braumandl heute einen Kinderschänder zu dreieinhalb Jahren Knast wegen sexuellen Missbrauchs – doch der Richter entließ den Angeklagten Daniel B. nicht, ohne ihm noch mal ordentlich die Meinung zu geigen.
Der Angeklagte habe in zahlreichen Fällen über Online-Plattformen Kontakt zu Mädchen zwischen 13 und 16 Jahren gesucht und habe sich dann teilweise auch mit den Mädchen getroffen, führte Braumandl aus. Dabei habe Daniel B. sexuelle Handlungen vor und an den Geschädigten vorgenommen. Dazu kommt: B. habe in einigen Fällen Geld für diese sexuelle Handlungen angeboten, dann aber nicht gezahlt – zudem habe der Angeklagte „zahlreiches kinderpornographische Material besessen“.
München: Kinderschänder muss jahrelang ins Gefängnis – Richter schimpft ihn aus
Dafür verknackte Matthias Braumandl den Sex-Täter – und nahm ihn sich zur Brust. Der Vorsitzende Richter hob hervor, dass der Angeklagte ein „Blender“ sei, dessen „absolute Kernkompetenz“ darin liege, Bedürfnisse von vulnerablen Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 zu erkennen und sich ihr Vertrauen zu erschleichen. Teilweise habe er den Geschädigten Geld versprochen, allen habe er „Geschichten erzählt“. Allen Fällen sei bei den Treffen die Ausübung extremer Dominanz eines Erwachsenen gegenüber den kindlichen und jugendlichen Opfern gemein. Das Verhalten des Angeklagten erfüllte die Definition von „Cybergrooming“, rügte Braumandl.
Gerichtssprecher Dr. Laurent Lafleur: „Der Vorsitzende Matthias Braumandl kritisierte den Angeklagten für seine Erklärungen vor Gericht, mit denen er den Geschädigten eine – vermeintliche – Mitschuld an den Taten zugewiesen habe.“ Dieser Versuch einer „Neutralisation“ seiner Taten sei gescheitert. Der Angeklagte habe das kindliche Alter der Geschädigten auch erkannt. Der Angeklagte sei bei Begehung der Taten voll schuldfähig gewesen, sagt Lafleur. „Auch sei ihm bewusst gewesen, dass sein Verhalten strafbar sei.“
Prozess in München: Gericht rügt „den langen Zeitraum, über den sich die Taten des Angeklagten verteilten“
Den Tatvorwurf hatte Daniel B. eingeräumt, was zu seinen Gunsten berücksichtigt wurde. „Zu Lasten des Angeklagten wertete die Kammer den langen Zeitraum, über den sich die Taten des Angeklagten verteilten“, sagt Lafleur. „Straferschwerend hat das Gericht auch gewertet, dass der Angeklagte das von den Kindern und Jugendlichen entgegengebrachte Vertrauen missbraucht habe.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Verteidigung und Staatsanwaltschaft München steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen.