Schwierige Entscheidung im Gemeinderat Straßlach


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Von: Andrea Kästle

Photovoltaik soll aufs Dach: Bad Wiessee stellt eine Fördersumme von 100 000 Euro bereit.
 Eine Bürgerin will eine Solaranlage installieren. Dafür müssten aber zwei Bäume weichen. Was ist nun wichtiger? (Symbolfoto) © Marijan Murat/dpa

Mit einer schwierigen Entscheidung sah sich der Straßlacher Gemeinderat konfrontiert. Eine Bürgerin will eine Solaranlage installieren. Dafür müssten aber zwei Bäume weichen. Was ist nun wichtiger?

Straßlach-Dingharting – Um die Eneregiewende zu bewältigen, sind auch zusätzliche Photovoltaik-Anlagen vonnöten. Aber Bäume sind auch sehr wichtig fürs Klima. Im ländlichen Dingharting hat jetzt eine Bürgerin beantragt, zwei Bäume fällen zu dürfen, um dann eine PV-Anlage aufs Dach einer Scheune installieren zu können. Die Bäume würden, so die Argumentation, die Solarpaneele verschatten. Der Gemeinderat tat sich mit der Entscheidung nicht leicht.

Solaranlage in Straßlach-Dingharting – Ein Baum darf weg, der andere muss bleiben

Letztlich fällten die Beteiligten Kommunalpolitiker fast schon ein salonomisches Urteil. Ein Baum darf wegkommen, der andere muss bleiben. Wobei der Birnbaum, dessen Fällung das Gremium einstimmig genehmigte, offenbar ohnehin bereits marode ist, laut Gutachten ist er abgestorben. Die Eiche, die ein wenig weiter weg steht vom Schuppen, muss stehen bleiben – dafür sprachen sich sieben von 13 Gemeinderäten aus.

Peter Schneider von der UWV meinte, das Ganze sei wirklich nicht leicht und nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. „Wir schaffen hier unter Umständen einen Präzedenzfall.“ Am Ende könne ja dann jeder Straßlacher, jeder Dinghartinger ankommen und einen Baum fällen wollen, weil der angeblich der Erzeugung von grünem Strom im Weg steht. „Wir müssen aufpassen“, meinte nicht nur er.

Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen in 2023

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Solaranlage: Neues Gesetzt räumt Vorrecht ein gegenüber Bäumen

Dabei hat das Gremium auch nicht ganz freie Hand in solchen Fällen. Seit diesem Jahr räumt das Erneuerbare-Energien-Gesetz Photovoltaik-Anlagen Vorrecht ein gegenüber Bäumen, will heißen: Wenn Sonnenkollektoren unter Umständen nicht errichtet werden können, weil Bäume vorhanden sind, müssen unter Umständen die Bäume weichen.

Auf der anderen Seite wird der Baumschutz innerhalb der Gemeinde über die Ortsgestaltungssatzung geregelt, die vorgibt, dass Stämme, die in einem Meter Höhe einen Umfang von 50 Zentimetern aufweisen, nicht abgeholzt werden dürfen.

Rege Diskussion um Solaranlage im Landkreis München

Im Gemeinderat entwickelte sich dann eine Diskussion darüber, dass man ja nicht sicher sein könne, dass die Anlage auch wirklich aufs 80 Quadratmeter große Dach geschraubt wird. Wenn der Birnbaum dann mal weg ist. Albert Geiger von der Bayernpartei meinte, vielleicht reiche es ja auch, die Bäume nur zurückzuschneiden. Grünen-Gemeinderätin Sabine Hüttenkofer sagte nach der Sitzung, sie sei froh, dass die gesunde, heimische Eiche nun bleiben kann. Man müsse bei dem Thema immer von Fall zu Fall entscheiden. Für den Birnbaum muss die Antragstellerin jetzt eine Ersatzpflanzung vornehmen.

An dem Abend wurden im Sitzungssaal noch sieben weitere Baumfällungen genehmigt – alles Eschen, die vom Eschentriebsterben betroffen sind beziehungsweise in die der Blitz eingeschlagen hat.  

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Quellenlink https://www.tz.de/muenchen/region/baeume-oder-solaranlage-schwierige-entscheidung-im-gemeinderat-strasslach-mkr-92054784.html?cmp=defrss