Polizei zieht 28-Jährigen in getuntem BMW aus dem Verkehr


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Von: Tobias Gmach

Darf vorerst nicht mehr auf die Straße: der BMW M3 mit mindestens 420 PS – und Bauteilen ohne Zulassung.
Darf vorerst nicht mehr auf die Straße: der BMW M3 mit mindestens 420 PS – und Bauteilen ohne Zulassung. © Polizei

Ein 28-Jähriger war in einem getunten BMW ohne Zulassung auf der A 96 unterwegs. Die Polizei hat den Mann erwischt, nun erwartet ihn ein hohes Bußgeld.

Gilching – „Vom Hockenheimring auf die Autobahn“: So lautet der Titel einer Pressemitteilung, die die Verkehrspolizei Fürstenfeldbruck am Freitag verschickte. Und Fotos eines lilafarbenen Sportwagens mit „Racing“-Aufschrift in der Windschutzscheibe schickte sie gleich mit. Ein 28-Jähriger aus Neu-Ulm war mit dem Boliden am Dienstag gegen 13.45 Uhr auf der A 96 Richtung München unterwegs gewesen. Auf Höhe Gilching sichteten ihn die Schleierfahnder, kontrollierten ihn und stellten fest, dass am Wagen einiges nicht in Ordnung war – zumindest um damit im Straßenverkehr zu fahren. Der Mann muss nun mit einem Bußgeldbescheid über mehrere hundert Euro rechnen und sich um eine neue Betriebserlaubnis kümmern.

Im Pressebericht ist von einem „lautstarken BMW M3“ die Rede. Serienmäßig verfügt er über 420 PS. Der Neu-Ulmer habe den Beamten gesagt, er fahre den Wagen fast ausschließlich auf Rennstrecken – also zum Beispiel auf dem Hockenheimring. Auf der A 96 habe er den neu verbauten V8-Motor einfahren und zugleich in München bei einem Tuner optimieren lassen wollen. „Daraus wurde vorerst nichts, da die Abgasanlage einen deutlich erhöhten Dezibelwert aufwies und noch diverse Bauteile nicht abgenommen waren, beziehungsweise über keine Zulassung verfügten“, schreibt die Polizei. Ein Gutachter bestätigte auch einen Verdacht der Beamten: Die Betriebserlaubnis war erloschen. Deshalb durfte der 28-Jährige auch nicht mehr weiterfahren.

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Wie viel Bußgeld der Mann genau zahlen muss, hängt von den Mängeln am Auto ab

Wie viel Bußgeld der Mann genau zahlen muss, hängt von den Mängeln ab, die der Sachverständige am Auto feststellt. Das Gutachten lag der Polizei am Freitag noch nicht vor, erklärte Polizeiobermeister Alex Vogginger. Und wie kriegt der Rennfahrer seine Betriebserlaubnis zurück? Er müsse nun selbst ein Gutachten vorlegen, „in welchem die Abgasanlage sowie die weiteren Mängel durch einen Sachverständigen überprüft wurden. Zudem müssen etwaige unzulässige Bauteile entfernt werden“, sagt Vogginger auf Nachfrage.

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