Pleite wie Alfons Schuhbeck: So gelingt der Neustart nach dem Finanzkollaps


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Alfons Schuhbeck (74) wurde wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt
Auch Alfons Schuhbeck (74) musste Privatinsolvenz anmelden © Frank Hoermann / SVEN SIMON

Lichtblick nach dem finanziellen Kollaps: Seit Ende März speichert die Schufa nur noch sechs Monate lang Daten, wenn ein Verbraucher insolvent war. Fachanwalt Christoph Sorg erläutert, warum diese Änderung für Verbraucher positiv zu werten ist und eine nachhaltige Entschuldung relevant bleibt.

München – „Im März wurde Julian Nagelsmann als Trainer des FC Bayern freigestellt. Dieser Satz liest sich ohne weiteren Kontext zunächst einmal wie ein Beleg dafür, dass Nagelsmann gescheitert ist“, sagt Christoph Sorg. Ähnlich verhalte es sich bei Personen, die mit ihren privaten Finanzen in Schieflage geraten sind, diese aber in einem Privatinsolvenzverfahren wieder ins Lot bringen konnten. „Ohne Kontext wird auch eine erfolgreiche Insolvenz vielfach immer noch als Scheitern gesehen“, weiß der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei Schultze & Braun München.

„Jetzt könnte man meinen, dass die Sichtweise auf eine Insolvenz keine größere Rolle spielt“, sagt Sorg. Doch wenn man eine Wohnung mieten oder von der Bank ein Darlehen bekommen möchte, sei das definitiv der Fall. „Denn dann kommt man in der Regel ohne die sogenannte Schufa-Auskunft nicht weit.“ In dieser Bonitätsauskunft – die es auch von anderen Auskunfteien gibt – stehe auch, wenn eine Person ein Privatinsolvenzverfahren erfolgreich durchlaufen hat und ihr vom Insolvenzgericht die sogenannte Restschuldbefreiung erteilt wurde.

München: Schufa darf Daten nur noch sechs Monate speichern, wenn Verbraucher insolvent war

Sorg sagt: „Seit dem 28. März 2023 speichert zumindest die Schufa diese Information nicht mehr für drei Jahre, sondern nur noch für ein halbes Jahr – und das ist für viele Verbraucher eine gute Nachricht und von Vorteil. Denn die Speicherung einer Restschuldbefreiung über drei Jahre hat so manchem Verbraucher einen echten wirtschaftlichen Neustart verwehrt.“ Zwar wurden sie von ihren Schulden befreit, faktisch wurden sie aber bis zur Löschung nach 36 Monaten bei jeder Bonitätsauskunft damit konfrontiert, dass „schuldenfrei sein“ und „als schuldenfrei angesehen werden“ durchaus zwei Paar Schuhe sind.

„Die Champions League des finanziellen Neustarts – eine nachhaltige Entschuldung – gelingt aber auch bei einer Schufa-Speicherfrist von sechs Monaten nur dann, wenn mit der Insolvenz auch die ihr zugrunde liegenden Ursachen beseitigt werden“, sagt der Anwalt. „Denn einen Kontext – also etwa, ob der insolvente Verbraucher un- oder selbst verschuldet in diese Situation gekommen ist – liefert die Bonitätsauskunft unabhängig von der Speicherdauer nicht.“

Wenn ein Verbraucher durch sein Verhalten in eine finanzielle Schieflage gerate, sei die Entschuldung „zum Beispiel nur dann nachhaltig, wenn sich das Verhalten anschließend ändert. Ansonsten würde die Insolvenz zu dem, was sie eigentlich nicht ist: einem Beleg für das Scheitern“.



Quellenlink https://www.tz.de/muenchen/stadt/pleite-wie-alfons-schuhbeck-so-gelingt-der-neustart-nach-dem-finanzkollaps-neue-regeln-bei-der-schufa-92509140.html